Nationalgarden
Republik, onb der Ruhm der franz. Waffen erweckte wiedermn die alte erobernd«Staatskunst. So geschah es, daß die Nationalgarde selbst ein bloßes Mittel wurde,um das stehende Heer gegen innere und äußere Feinde, zur Unterdrückung wie zurEroberung, zu verstärken. Dies bewirkte vorzüglich der 13. Vendemiairc (5. Oct.1705), an welchem Tage Bonaparte mit den Linientruppen des EonventS die Na-tionalgarden der pariser Sectionen (welche sich gegen den Terroriemus, d. i. denDespotismus der vollziehenden Gewalt, erklärt hatten) besiegte und das stehendeHeer wieder zu einem blinden Werkzeuge der höchjben Gewalt erhob. In Folgedieses Tages ward (8. Oct.) der Generalstab der pariser Nakionalgarde aufgelöst,und ihre oberste Leitung dem General der Armee des Innern übergeben, dadurchaber die Idee einer gesetzlichen, der Civilbehörde untergeordneten, zum Schutz undDienst der Bürger bestimmten Volksbewaffnung vernichtet. Nun konnte einigeMonate später das Directorium mobile Colonnen aus der stehenden Orts-Naiio-nalgarde errichten. Endlich, im Aug. 1797, gelang es den beiden gesetzgebendenRäthen, der stehenden Nationalgarde wieder eine gesetzliche Organisation zu geben.Bei dieser ließ es auch Napoleon der Form nach; koch unterwarf er die ganze An-stalt seiner Militairpolitik. Denn indem er mit den conscribirten Heeren das Aus-land überzog, bildete er aus den NakiSnalgarden zahlreiche Legionen, welche dieKüsten und Grenzfestungen bewachten, oder den Dienst im Innern versahen; füreine schnelle und durchgreifende Polizei aber errichtete er eine, in dem Heerwesen mit-begriffene, von der Nationalgarde gänzlich getrennte, zahlreiche Gensdarmerie.Allmälig wußte er auch der Nationalgarde den kriegerischen Stolz der Linientruppeneinzustoßen. Als er nämlich 1810 aus den Nakionalgarden der nördlichen Depar-tements, welche bei den Landungen der Engländer sich brav gehalten, ein Regimentvon 4 Bataillonen bildete und dasselbe der kafferl. Garde u. d. N. Nationalgardeder Garde einverleibte, galt dies in Frankreich als Ehre und Belohnung! 1812aber ging er noch weiter. Denn am 13. März erfolgte das merkwürdige WenatS-beeret zur Bildung der Nationalgarde in 3 Ban, wovon der erste alle junge Män-ner von 20—-28 Jahren, die nicht zum activen Dienste berufen worden, derzweite alle waffenfähige Männer von 26 — 40 I., und der dritte, oder Arrier-Ban, alle tüchtige Leute von 40—60 I. umfaßte. Doch berief er aus dem erstenBan nur 100 Cohorten, jede zu 1000 M, zum activen Dienste, auch sollten sienicht außer dem Gebiete des Reichs fechten, wozu sie jedoch (1813) theilweile frei-willig sich zu erklären bewogen wurden. Zugleich nahm er durch die Verordnungvom 14. März 1812, welche seine Staatsgewalt in eine vollendete Militairgewaltumschuf, die ganze Kraft des waffenfähigen Theils der Nation in seine Hand.Darum erhielten auch sämmtliche Wchulen eine militairische Zucht. Gleichwolkonnten alle diese Einrichtungen seinen Sturz nicht auspalten! Nach der Rückkehrder Bourbons suchte die Partei der Royalisten die Bildung der Nationalgarde vonihrem Einflüsse abhängig zu machen. Der Bruder des Königs erhielt den Ober-befehl über dieselbe in ganz Frankreich . Sie durfte nicht einen ihrer Officlere er-nennen u. s. w. (S. Frankreich imI. 1818.) Endlich siegte auch hier die Machtder öffentlichen Meinung, und die Nationalgardcn erhielten eine der Verfassungangemessene Einrichtung. Es wurde nämlich 1818 der Generalstab der Natio-nalgarden in Frankreich aufgelöst, und Monsieur legte die Stelle eines General-obersten derselben nieder; sie selbst wurden wieder den Präfecten und dem Mini-sterium des Innern untergeordnet. Als aber am 29. April 1827 die pariser Na-tionalgarde bei der Heerschau, die der König über sie hielt, die Absetzung der Mi-nister und die Entfernung der Jesuiten federte, ward sie am 30. verabschiedet.Werden dieNatioualgarden einst nach ihrer ursprünglichen Idee gesetzlich ausge-bildet werden, und wird das stehende Heer auf den nothwendigen Vlamm be-schränkt, so kann Frankreich das erste Beispiel geben, wie der Schuh der Bürqer