Band 
Siebenter Band. M bis N.
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701
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Nationalgüter in Frankreich

nie unter den Begriff des Rechts dringen küßt und daher stets als eine öffentlich«Ungerechtigkeit erscheinen muß. Dieses ist der Ursprung sedr vieler sogen. Nan»-»algüter zur Zeit der sranz. Revolution, wo eine Zeit lang alle Rechksdegriffe stock-ten, und nur Anarchie und rohe Gewalt herrschte.

Die sranzös. Gesetzgeber haben gewisse Nationalgüter für unveräußerlicheStaatsgüter erklärt, z. B. die Krondomainenz andre dagegen, z. B. die Staats-Waldungen, sind (mittelst eines Gesetzes, das im Budget'besonders enthalten seinmuß) veräußerliche oder Nationalgüter geblieben. Die Geschichte der Nationalgüterin Frankreich ist wichtig, um zu begreifen, wie die Revolution mit dem von Sn yesausgesprochenen Worte zusammenhing: „li löiitgne le., pieipriäle, re^teiil. m.1,5<j»e lek propr'n i-,ir,', oI>-in^< „l", und wie der veränderte Zustand der Grundeigen-thümer in Frankreich jetzt eine Wiederherstellung der Ordnung vor 1789 unmög-lich macht, wenn man nicht Land und Volk in eine neue Revolution stürzen will.In Frankreich entstanden die Nationalgütei durch mehre constitutionnelleBeschlüsse,welche das dringende Bedürfniß, der Finanznoth abzuhelfen, nothwendig gemachthatte. Daher bestätigte der König den Beschluß der Nationalversammlung vom2. Nov. 1789, daß alle geistliche Güter (man schätzte sie aufmebr als 3009 Mill.Livree.) zur freien Verfügung der Nation ständen, und den Beschluß vom 19. Dec.1789, nach welchem alle königliche Domainen (bis auf 9 Lustschlösser) in dieMasse der Nationalgüter geworfen wurden. Zugleich erlaubte ein Gesetz den Ver-kauf dieser Güter bis auf den Belauf von 1000 Mill.. und wies darauf ebenso vielAssignaten (s. d.) an, welche nach Mirabeau's Vorschlag (17. April 1790) alsNational-Papiermünze in Umlauf kamen. Kurz vorher (13. Febr.) war die Masseder Nationalgüter durch die Einziehung der Klöster vermehrt und (18. März) be-schlossen worden, eine Anzahl Nationalgüter den verschiedenen Municipalitäten zuverkaufen: ein wichtiger Beschluß, der alle Städte an die neue SraatSform fesselte.Endlich erklärte man, noch vor Necker's Abgang, den 29. JuniuS, alle Nakional-güter, mit Ausnahme der Krondomainen und der Waldungen, für veräußerlich.Damit wuchs auch die Zahl der Assignaten. Diese wurde den 12. Sept. 1790bis auf 1300 Mill. gesetzt, stieg aber nach und nach bis auf nahe an 40,000 Mill.LivreS (im Febr. 1796).. Hierdurch wurde der größte Theil der Käufer der Natio-nalgüter zu eifrigen Anhängern der Nation gemacht, und eine beinahe gänzlicheUmwälzung im Privatvermögen bewirkt. Damit begann aber auch der unsi-chere Stand des Papiergeldes und die Spielwuth der Agiotage. Endlich kam nochdazu die Unsicherheit des Besitzes solcher Nationalgüter, die zu den am 27. Juli1792 eingezogenen Gütern der Ausgewanderten gehört hatten. Denn im Westenund Süden war der Ankauf derselben beinahe unvermeidlich mit der äußersten Ge-fahr verknüpft. Auch erfolgten Ausstreichungen von den Listen der Ausgewander-ten, und die Zurückkehrenden erhielten zum Theil ihre Güter zurück, wenn sie nochnicht verkauft waren. Die ersten Käufer von Nationalgütern suchten daher dieselbenbald wieder zu verkaufen, so daß fast nur der dritte, vierte Besitzer sein Eigenthum andenselben für gesichert hielt. Auch wurden sie in dieser Absicht zerstückelt und theil-weise verkauft. Als Ludwig XVIII. auf den Thron zurückgekehrt war, unterließ er,durch eine besondere Erklärung die Sicherheit des gegenwärtigen Besitzstandes derGrundcigenthümer feierlich anzuerkennen und zu gewähren. Vielmehr wurde die Zu-rückgabe der unverkauften Emigrantcngüter durch ein Gesetz ausgesprochen. Sofortverbreitete sich die Meinung, den zurückgekehrten Emigranten müßten ihre sämmtli-chen Güter zurückgegeben werden. Nun stand das Wohl von wenigstens 3 Mill.Menschen, in deren Händen solche Güter waren, auf dem Spiel, und dies befördertenicht wenig die Begebenheit vom 20. März 1815. Ein Glück war eS, daß die Kam-mern vom Jahre 1816 u. fg., und daß dosMinistcrium LudwigSXVlIl. imGeisteder Verfassung die Rechtmäßigkeil der KäusevcnNationalgütern anerkannten. Seit-