Band 
Siebenter Band. M bis N.
Seite
727
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Naturgesetze 121

düngen in großem Maßstabe liefert Goldfuß s „Naturhistorischer Atlas" (Düffeld.seit 1824), der 480 likhogr. Bl. in Roy. Form. enthalten soll. Eine „AllgemeineNaturgeschichte, oder Andeutungen zur Geschichte und Physiognomik der Natur"hat l). G. H. Schubert (Erlangen 1826) herausgegeben. 0. dl.

Naturgesetze. Wollte man sich unter dieser Benennung feste (unabän-derliche) Regeln denken, nach welchen die Erscheinungen oder Veränderungen inder Natur erfolgen, Regeln, welche Gott der Natur eingeprägt, ihr gleichsam vor-geschrieben und dadurch eine Ordnung und Sicherheit gegeben hat, in welcher sichseine Weisheit offenbart: so würde man die Wahrheit nicht sehr verfehlt haben,vorausgesetzt, daß man sich Gott nicht als einen von der Natur getrennten und ihrganz fremden Gesetzgeber denkt. Wer die letztere Vorstellung von Gott noch fürdie (einige erkennt, dem kann auch die Natur nichts Höheres (ein als ein mecha-nisches Kunstwerk, hervorgebracht durch einen von ihm wesentlich gesondertenKünstler, nach einem zuvor (aus menschliche Weise) in der Zeit entworfenen Plane.Dagegen ist die obige Erklärung der Naturgesetze richtig, sobald man sich den Ge-setzgeber als die übersinnliche Natur, als das ewige Ansich der Dinge, als derenunveränderlichen, von ihnen selbst untrennbaren Urgrund und alle Erscheinung tra-genden Mittelpunkt denkt. Dann sind die Naturgesetze nicht von Außen her in dieNatur gekommen, sondern sie guellen aus ihrem Innersten hervor, und der Ge-setzgeber ist der in der Natur wie in der idealen Welt (Geschichte) mit unmittel-barer, unendlicher Weisheit wütende und walkende Weltgeist. Auch der mensch-liche Gesetzgeber kann ja nur menschliche Ges tze vorschreiben, und darf den Men-schen keine solchen aufdringen, welche dem Wesen der Menschheit fremd wären;sie werden im Gegentheil um so mehr das Gepräge der Weisheit in sich tragen,je mehr sie mit der menschlichen Natur übereinstimmen und aus ihrer Tiefe genom-men sind. Gegen solche Gesetze sträubt sich auch der gebildete Mensch nicht; erbefolgt sie gern und willig, d. h. indem er suhlt und sieht, daß der Gesetzgeber nurausgesprochen und seinem Bewußtsein vorgeführt hat, was in ihm selbst liegt, wasseine eigne Natur ihm in Beziehung auf geselliges, rechtliches Leben vorschreibt.Nur der unrechtliche, bürgerlich verbildete Mensch fühlt sich unter dem Zwange desGesetzes, weil er von seiner rechtlichen Natur abgefallen, ihr untreu geworden ist,nur folgend seinem verkehrten Wesen. Und so steht auch nur der sittlich gefalleneMensch, der Unsittliche, Lasterhafte unter dem Zwange des SittengesetzeS. Fürden Tugendhaften gibt es kein: „Du sollst", denn er handelt, als solcher, imGeiste seiner eignen, Hähern, sittlichen Natur, getreu dem Göktiechen, das in ihmwohnt, und fühlt sich frei und selig in dieser Harmonie, die seiner Bestimmungentspricht. Wie nun die menschlichen Naturgesetze (Rechtsgesetze) die Ordnung,Sicherheit und Freiheit des bürgerlichen Lebens begrünten, und das Sütengesetzdie moralische Weltordnung bedingt, so die Naturgesetze die Ordnung, Sicherheitund Harmonie der bewußtlosen Natur. Sie sind Zeugen von der Beständigkeit,Untrüglichkeit, gleichsam von der unendlichen Treue, auf welche mit vollkomme-ner Sicherheit zu bauen ist, so weit man ihre Gesetze kennt; durch letztere ist Alle-in der Natur bis auf das Kleinste, Unscheinbarste herab, dem Zufall entrückt undder Ordnung übergeben. Es ist nur der religiöse Ausdruck für diese Wahrheit,wenn Christus sagte; „Ohne Gottes Willen fällt kein Sperling von dem Dache,kein Haar von einem Haupte". Der Wille Gottes offenbart sich hier, wie überall,in der durch das Ganze greifenden weisen Gesetzmäßigkeit der Natur. Und könntedie Natur wol ein Ganzes sein, n-em, es sich anders verhielte? Sie ist entwederdurchgängig zufällig und dann kein Ganzes, oder ein Ganzes und dann durchgän-gig gesetzmäßig, Gesetzlosigkeit, wenn man sie irgendwo in der Natur, z. B. inden Veränderungen des Wetters, zu sehen meint, kann daher nur scheinbar sein, unddieser Schein kommt von der Unkeimtniß der Naturgesetze in dieser Sphäre ihres