Band 
Siebenter Band. M bis N.
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730
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730 Naturlehre Natürliche Religion

ein Naturgesetz das andre aufheben oder wenigstens beschränken? Auch diese Fragemuß, ihrer ersten Hälfte nach, unbedingt verneint werten. Kein Naturgesetz kanndas andre aufheben, oder es müßte eine Wahrheit die andre aufheben (vernichten)können, was ein Widerspruch wäre, durch welchen das ganze Reich der Wahrheitfallen müßte. Wie alle besondere bedingte Wahrheiten in einer unbedingten,ewigen, in einer Ur-. und Grundwahrheit ihren Einigungspunkt haben, wodurchein organischer Zusammenhang aller Wahrheiten besteht, so verhält es sich auch mitden Naturgesetzen. Die Aufhebung eines Naturgesetzes durch ein andres kann da-her nur scheinbar sein; man sieht z. B. eine Flaumfeder, die, dem Gesetz der Schweregemäß, senkrecht gegen die Erdoberfläche oder vielmehr nach dem Mittelpunkte derErde zu mit beschleunigter Geschwindigkeit, wie andre Körper, fallen sollte, nachVerschiedenen Richtungen bald aufwärts, bald seitwärts durch die Lust fliegen. Darfman daraus wol schließen, die Flaumfeder fei von jenem allgemeinen Gesetze, wel-chem sonst alle Körper der Erde unterworfen sind, ausgenommen, oder das Gesetzfei in ihr durch ein andres, nämlich durch das Gesetz des Widerstandes der bewegtenLuft, wodurch die Bewegung noch andern Richtungen bestimmt wird, aufgehoben?Keineswegs. Denn im möglichst luftleeren Raume fällt die Flaumfeder wie andreKörper, aber wegen ihres geringen Gewichts wird in freier Luft ihr Fallen nachdem Gesetz der Schwere durch den Widerstand und die Bewegung dieses Elementsgestört und modisicirt; ihre regellos scheinende Bewegung ist also die zusammen-gesetzte Folge oder Erscheinung zweier Gest he, welche zu gleicher Zeit in ihr wirken,nämlich des Gesetzes der Schwere und des Widerstandes der Lust. Wirkte dieSchwere allein oder ihr Gesetz, so würde ste senkrecht fallen mit gesetzmäßig zuneh-mender Geschwindigkeit; wirkte die Luft allein oder das Gesttz ihres Widerstandes,so müßte ihre Bewegung nach andern Richtungen ungleich schneller sein. JenesGesetz des Falles, nach welchem sich die durchlaufenen Räume wie die Quadrateder Zeiten verhalten (s. Gravitation), gilt in seiner Reinheit für die Erschei-nung nur für den Fall der Körper im völlig luftleeren Raume, welcher in der Wirk-lichkeit nie stattfindet; das Gesetz, in seiner Reinheit ausgesprochen, wird also isolirtgedacht, d. h. mit Abzug der Störung durch den Widerstand der Luft oder jedesandern Mittels, worin die Körper fallen können. Aber in der Narur ist keins ihrerGesetze isolirt, und keins kann sich daher in der Erscheinung rein, ohnc Modificationdurch andre Gesetze darstellen oder aussprechen. Auf höhern Stufen der Gesammt-natur, in den organischen Reichen, wo immer mehre Kräfte zusammenwirken, derenjede nach eigenthümlichen Gesetzen thätig ist, die einander gegenseitig den Erfolgbeschränken, werden die Erscheinungen immer verwickelter und schwerer zu erklären,indem wol manches Gesetz noch unbekannt ist, während alle zur Erklärung noth-wendig sind. Und dieses gibt den Schein von Willkür in der Natur, welche ausüberschwenglichem jnnerm Reichthum mit den Farben, Gestalten und Tönen ihrerKinder oft gleichsam zu spielen (willkürlich zu schalten) scheint; ein Schein, derwol manchen Naturforscher verleitet hat, auch dem Zufall (der Gesetzlosigkeit) inder Natur eine Rolle zu gestatten, welche Meinung aber selbst dem Vernunftbegriff(der wahren Idee) der Natur widerspricht, da die Gesammtheit der Naturgesetzeeigentlich die mathematische Forin der Natur ist, welche ihrem Wesen durchgängigentsprechen muß, und in welcher jeder Zufall eine das Ganze verletzende Lücke seinwürde. Man s. auch Kant's „Methaphys. Anfangsgründe der Naturwissensch."<3. Aufl., Leipz. 18Ü0).

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