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Siebenter Band. M bis N.
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844
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844 Niederlande (Königreich der), Geschichte seil 1815

Philippeville an das Königreich der Niederlande abtreten. Auch erhielt dieses dieSouverainetät über das kleine, jetzt unter der Mediatherrscbaft des Fürsten von Ro-Han-Montbazon stehende Herzogtkum Bouillon (s. d.), zwischen Liixemburgund Champagne. Durch den StaatSverkrag mit England voni 29. Oct. 18liwurden Wilhelm I. gegen Llbtrekung der Rechte Hollands auf das Vorgebirge derguten Hoffnung und auf die Eolonieu Demerary, Essguebo und Berbice , d<esämmtlichen übrigen Eolonwn, we'lche Holland vor 1791 in Listen. Afrika und Ame-rika bcseffen hatte, zurückgegeben. Am 17. Mai 1816 verband stck eine niederländ.Flotte unter dem Admiral von der Eapellen mit der englischen unter Lord E.rmourhin der Bai von Algier, und beide erkämpften für sich die Anerkennung des europäi-scheu Völkerrecht? von dem Dey von Algier . Am 25. wurde zu Sevenaer zwischendem Könige von Preußen und dem der Niederlande die Übereinkunft wegen Abtre-tung eines Landstriches an den Letztern geschloffen. Den 21. Juni 1816 trat derKönig der Niederlande dem heil. Bunde bei. Der Mangel an Gemeinsinn unterden Bewohnern der neuen Monarchie zeigte sich bei mehre» Veranlassungen aufeine unverkennbare Weise und würde ohne die ruhmwürdige Mäßigung und Festig-keit des KönizS vielleicht zu ernsten Ausbrütben gekommen sein. Die unbeschränkteGcistesbeherrschung, welche die belgische Geistlichkeit, abhold dein nicht karhol. Herr-scherstamme, selbst über die höbern Elasten ausübt, die wechselseitige Abneigungzwischen den Belgiern und Holländern, die Unzufriedenheit der Letzter» mit demlangen Aufenthalte des Hofes in Brüssel und die seit Errichtung der Monarchie inden nördlichen Provinzen bemerkbar gewordene Trennung der erklärten Anhängerdes Regentenhauses in Alkoranier oder Freunde des erbslatkhalterisch - republikani-schen Systems, und Neuoranier oder Anhänger der jetzt bestehenden Monarchie,wohin besonders die Mehrheit des Adels und das Miluair gebörr: dies Alles sindVeranlassungen zu manchen innern Unzufriedenheiten, welche jedoch von dem immerallgemeiner werdenden Vertrauen in die Persönlichkeit und in die »izlden, veiseh-> enden RegierungSgriindsahe des Königs in Schranken gehalten werdn, bst allenunbefangenen, ordnungsliebenden Niederländern aber den Wunsch veranlassen,dies treffliche Srstem auf den Thronfolger übergehen und die unlängst staitgefun-denen Mißdelligkeiten in der königl. Familie nie wiederkehren zu sehe». In den äu-ßern Verhältnissen des Königreichs folgt die Regierung größtentheils dem britsschenS . stein. Die Abtretung der holländ. Eolonien in Westindien, Berbice , D.meraryund Essguebo, war ebenso s,hr gegen den Willen des Königs, als die unveihäliniß-mäßigen Kosten des Kriegsbauwesens der südlichen Festungen und des mehr alsnachdrücklich empfohlenen, überspannten Kriegsetaks, dessen Verminderung dah,rder König, mancher Einwendungen ungeachtet, neuerlich durchgesetzt bat. Durchdie Vermählung des Kronprinzen mit einer russ. Großfürstin sind Verhältnisse mitdiesem Reiche erwachsen, die während der Lebensdauer Alexanders, trefflich unter-stützt durch seinen Gesandten, den General v. Pkull (jetzt ist der Sraarsrath Gur-jew russ. Gesandter) nicht anders als wohlthätig sein konnten. Ob für die Zukunftein näheres Anschließen an Rußland , vorzüglich auch als Gegengewicht gegen Eng-lands überwiegenden Einfluß, den Niederlanden zuträglich sei, darüber sind dieMeinungen getheilt. Nicht erheblich sind die Verhältnisse der Niederlande zumdeutschen Bunde in Mitruckstcht auf die ungewissen Bestimmungen Luxemburgs .Doch zeichnete sich auf dem Bundestage der niederländ. Gesandte, der verdienstvolleFrech, von Gagern. durch sreistnnige Grundsätze und Sprache aus. Sein Nach-folger ist Grafv. Granne. Mit Ostreich haben die Niederlande keine unmittelbareBerührung, indem das vormalige belgische Schuldenwelen durch genaue Bestim-mungen geregelt ist, und die wechselseitigen Handelsverhältnisse nicht bedeutendsind. Mit dein preuß. Nachbarstaate gab es Handele-und Zollreibunaen, welchedurch den Vertrag über die Rhein schi fsfahrt (s. d.x beseitigt wurde»; zwi-