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Niederlande (Königreich der), seit 1815
scheu beiden Königsfamikien aber besteht, seit der Vermählung des Prinzen Fried-rich 1825 mit Louife, Tochter des Königs von Preußen, eine engere Verbindung.In Frankreichs dermal,ger Lage könne» die politischen Verhältnisse dieses Landesmit scmem neuen königl. Nachbar nur sriedlicb sein, und wenn nicht der Aufenthalteiniger Bonapartisten im ekemaligenBelgien und die niederländ. Preßfreiheit einigeUnzufriedenheit am königl. s än;. Hofe erweckt hätten, so würden sie sich lediglich aufHandelsgegenstände oder bloße Förmlichkeiten beschränkt haben. Mit Schweden lind Dänemark sind die StaatSverhältiusse, sowie mit Spanien und Portugal , bloßmercantil sich. Das Handelsverhältniß mit den Verein. Staaten von Nordame-rika ist nach dem Grundsätze der Gegenseitigkeit von den frühern Beschränkungen,nach Englands Vorgang, befreit. Auch hat Niederland die neuen Freistaaten desspanischen Amerika anerkannt, 1826 einen Abgeordneten zum Eongresse von Pa-nama geschickt, und Consuln in Buenos-Ayres, Guatemala, Lima und Mexicoangestellt.
Überhaupt ist dieser aus widerstrebenden Bestandtheilen zusammengesetzteStaat in den letzten 15 Jahren uiuer dem wohlthätigen Einfluß« seiner Verfas-sung, welche die Kraft einer weisen Regierung mit der Einsicht, der Vaterlands-liebe und der Thätigkeit verschiedenartig gebildeter Völker zu gemeinschaftlichenZwecken immer inniger vereinigen wird, auf der Bahn seiner Entwickelung, iinInnern wie in seinen auswärtigen Verhältnissen, sichtbar fortgeschritten. Nur dieVerschmelzung der Holländer und Belgier zu Einer Naiicu ist noch nicht gelun-gen ; beide Völker verschmähen sogar den gemeinschaftlichen Namen des Staats der„Niederlande " zu führen. Diese gegenseitige Abneigung der Nord- und Südnie-derländer fand nicht nur in den Ergebnissen der letzten Jahre vielfachen Zündstoff,sondern äußeix sich auch mit großer Erbitterung in der Kirche, in der Armee, unoselbst in den beiden Kammern der Generalstaaten . Am tiefsten drang wol in dasVolksleben der Zwiespalt ein, den einige kaih. Geistliche, darunter 2 Generalvica-rcen des nach Frankreich entflohenen (und daselbst am 19. Juli 1821 gest.) Bi-schofs von Gent , des Herrn v. Broglie, Jahre lang unterhielten, indem sie deincoustitutioimellen System auf der Kanzel und im Beichtstühle entgegenarbeiteten.Der Papst hatte nämlich den belgischen Priestern nur dann erlaubt, niederländ.StaatSdienern die Absolution zu ertheile», wenn diese den Eid auf die Verfassungblos; uu bürgerlichen Sinne geleistet hätten; die Regierung wollte aber hierin keineBeschränkung gelten lassen. Anfangs l-egie die Widersetzlichkeit sener kath. Geist-lichen gegen die Regierung die Unzufriedenheit des Volks so auf, daß die Regierungeine strenge Polizeiaufsicht in den südlichen Provinzen anordnen mußte, was wie-derum zu vielen Anklagen Anlaß gab. Sie ward daher am 1. April 1818 aufge-hoben. Auch dem Eindringen der franz. Missionnaire in Belgien mußte 1825 vonder Regierung Einhalt gethan werden. Seiner Seit« erließ der Papst eine Bann,bulle gegen die Echismaliker, oder die jansenistischen Bischöfe und Erzbischöfe vonUtrecht, Harlem und Devenker, welche dem Könige den Eid der Treue geschworenhatten. Nach langen Verhandlungen hat endlich das zu Rom den 18. Juni -1827 von dem niederländ. Gesandten, Grafen de CelleS, und den Bevollmäch-tigten des heil. Stuhles unterzeichnete Eoncordat (raiisicii-t Brüssel den 25. Juli1827) das Verhältniß der niederländ. LtaatSgewolt zu der römischen Turie festge-stellt. Nach demselben gilt das von Pius VI I. mit Napoleon den 15. Juli 1801abgeschlossene Eoncordat, wie bisher schon in den südlichen, nmi auch in den nörd-lichen Provinzen des Königreichs. Zu den b alten BiSrhümern (Mecheln fdie Me-tropole), Luttich, Namur, Tournay, Gent) sind 3 neue (Brügge, Amsterdam und Hcrzogenbusch) gekommen. Jede DiöceS hak ihr Capitel und ihr Seminar.
Die Capitel eines erledigten Hoch - oder ErzstisteS schlagen aus dem niederländ. Kle-rus die Candidaicn zur Wiederbesetzung vor; die darunter dem Könige mißfälligenwerden aus dieser Liste gestrichen; dann wählt das Capitel aus der genehmigten