K48 NiodcrlMide (Königreich der), seit 1815
ministeriell. Jene warfen tiefen Eigensinn, RadicalismuS, Ultramontanismmvor, liefe klagten über Diuck, daß die Holländer den Beigen (besetze auf.rängen,die mit dem Grade der Bildung ihre? Bold? im Widersprüche ständen, und daßman, bei dem so niedrigen Preise der Feldsrüchte, die landwirihschaftlichen Erzeug-nisse mit hohen Abgaben belaste. — Übrigen? „at sich in Ansehung der Etaalo-sch, uld auch in der neuesten Zeit die o'te Erfabrung bewährt, daß der niederländ.Staat der classische Beden de? öffentlichen Credit? sei. Von 1819 bi? mit 1824win den 44,000 KanebstletS und Restciiten von der aufgeschobenen Schuld amor-tisiit, und nach dem besetze von, 26. Neu. 1824, „die Ziehung und den Rück-kauf der aufaeschobenen Schuld und der Konsbillet? betreffend", sollen, statt derbisherigen jährlichen Tilgung, binnen 25 Zähren (also bis vor 1850) 125 Mill.(jährt. 5 Mill.) Konrbillet? und Restanten der aufgeschobenen Schuld durch da»Tilgungssvndicat angekauft und ohne Übertragung auf die active Schuld amorri-sirt weiden; es soll zwar die Ziehung der aufgeschobenen Schuld und deren Um-wandlung in zinstragende ferner stattfinden, den Inhabern derselben aber unddenen der Konsbillets, die an jener Ziehung keinen Theil nehmen wollen, gestattetsein, ihre Effecten gegen zinstragende Schuld (theils Jnscriptionen der activenSchuld im großen Buche, theils Eertificate der heimzahlbaren Renten auf die Ro-mainen) noch dem festgesetzten Fuß umzutauschen. Für die Inhaber der cstreich.-.belgtschen Schuld und der consolidirten Schuld in den südl. Provinzen findet einebesondere Ziehung statt. Noch Abzug der aufgeschobenen schuld, die keine Zin-sen trägt, beließ sich 1829 der wahre Schultstock auf'393,278,000 holländ.Gldn.;die aufgeschobene dagegen auf 601,910,000 Gldn.
Uni die Einheit der Verwaltung zu befördern, ward (19. Sept. 1828) einMinisterralh angeordnet, der' alle Gesetzentwürfe vorher prüfen soll. Der Präsi-dent desselben, Baron Mollerus, nahm am 1. Juli 1829 seine Entlassung. Dar-auf wurde die Präsidentschaft de? Minister-und des Siaatsrathe? dem Prinzenvon Dranien verliehen, im Fall der Komg selbst nicht präsidirre. Die oberste Lei-tung des Heerwesens hatte der vomVolke sehr geschätzteKronprinzam 24.Dec.18l7 auf? Neiie erhalten, am 22. Febr . 1818 aber verloren; seitdem verfügte derKönig unmittelbar in persönlichen Militairsachen und ernannte am 25. Dec. 1829seinen 2. Sohn, den Prinzen Friedrich, welcher schon 1821 das Kriegsministeriumerhalten halte, zum Admiral der Flotte und zum Generalobersten bei der Land»macht; als solcher hat der Prinz Sitz im Ministerraihe. Vom 1. Jan. 1819 ansind, mit Zustimmung der Generatstaakcn, die Bataillone de? LinienhcereS mit denBataillonen der Nationalmiliz verschmolzen, sotaß die Armee au? 51 Bat. Jnf.und 17 Reservebat. besteht. Die Recrulnung geschieht seutem durch? Loo?, da?Jeder, der 19 I. alt ist, ziehen muß; im Frieden 1 Mann auf 500, m Zeiten derGef.hr 1 M. auf LOO Köpfe. Ein Jahr lang werden die Recrnten bei der Reservein den Waffen geübt, und sind dann noch 4 I. zu dienen verpflichtet. Durch dieseEinrichtung ersparte der Staat jährl. 2 Mill. Gltn. 1819 ward da? Heer bis auf40,000 M. vermindert: eine Macht, die kaum zur Besetzung der 47 Landesfestun-gen hinzureichen scbrrn. Es ward daher eine Gemeinden- oder Bürgermiliz (von25,500 M.) eingeführt. Im Mai 1822 schaffte die Regierung bei der Armee dieSiraft der Siockschläge ab und errichtete für straffällige Drsciplinarbataiilone.Der Bau der Grenzleistungen, wozu die stanz. Kriegszahlungen bestimmt waren,hak seinen Fortgang, und der Herzog v. Wellington bereiste in dieser Hinsicht mehr-mals die belgische Grenze. — Was den Zustand der Nationalwirth schüftbetrifft, so stbeint man in den Niederlanden von der Ansicht auszugehen, daßallerWohlstand der Nation zunächst auf der Dolksculnir beruhe. Daher hakte bis zumMärz 1824 em und derselbe Minister, Hr. Falk, die Leitung des öffenkl. Unter-richts, des Gewerbfleißcs und der Colonie»; seitdem aber ist die Sache des öffentl.Unterrichts mit dem Ministerium des Innern verbunden worden. Die Regierung