Band 
Siebenter Band. M bis N.
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Iuedorlande Königreich der), seit 1815 851

Großbritannien vom 4. Mai 1818 verbindlich gemacht, Strafgesetze gegen denSklavenhandel zu erlassen. Es ward daber durch das Gest tz vom 20. November1818 jedem Niederländer, der jenen schändlichen Handel triebe oder Theil daiannähme, 2jährige Gefangnißstrafe und eine Geldbuße von 'VOO Gulden angedroht;in der Folge gab der Vertrag zu Brüssel vom 31. December 1822 den englischenKremern das Reckt, niederländische, mit Sklaven befrachtete ot r auch nur dazuausgerüstete Schiffe wegzunehmen; ein späteres Gesetz sprach die B. scklagnahmealler zu diesem Haiidel gebrauchte» Fahrzeuge aus und bedrohte die Hauptiheilneh-mer mit Geldbußen und Zwangsarbeit, die übrige» aber milEinsperrung; auch warddie bisher erlaubt gewesene Einfuhr von Sklaven aus fremden Co'onien (z.B. Bra-silien), wo deren unm ttelbare Einfuhr aus Afrika noch gestattet ist, in niederländ.Colonien untersagt. Gab hierin die niederländ. Regierung dem Verlangen der bri-tische » nach, so wurden dagegen alte MißkAligkeiten, durch die Handelselsersuchtbeider S tasten in Ostindien erregt, friedlich ausgeglichen. Die Niederländer wa-ren dort in den Besitz ihrer Colonien, wie sie ihn 1803 gehabt hatten, zurückgetre-ten. Damals besaßen sie die Oberhoheit über den Sultan von Polembang (aufSumatra) und Banco . Nun war die Insel Banca 1811 von den Briten mirvoller Souveraineiät an den König der Niederlande als Entschädigung für Cochinabgetreten worden; allein während der britischen Herrschaft auf Java hatte der kä-sige Statthalter die Unabhängigkeit des Sultans in einem Vertrage von 1812 an-erkannt; daher behauptete der britische Comniissair jetzt bei der Übergabe, daß jeneAbtretung an die Niederlande nur unter Anerkennung der inzw schen geschlossenenVerträge habe geschehen können. Die med.rländ. Regierung stellte ab r ihr altesHokeiisrechl wieder her, indem sie 1818 d n Kamps zweie: B: »der um die Luk-tanswürde von Palembang emschied, den von ihr einaesitztn Susianvon sich ab-hängig machte unk die von den Briten eingeführte Gesetzg- bung daselbsi abschaffte.Hierauf ließ der britische Statthalter inBencoole» (auf Liimana), ^ir Tdom.Stamford RafffeS, Truppen nach Palembang marschiren, verjagte den holländ.Sultan und setzte den Bruder desselben auf den Thron. Di ffer zwang die holländ.Besatzung von Palembang in, Juli 1819, sich auf die InselBanca zu ziehe», undschlug mehre Angriffe der Ni derlanter 1819 und 1820 zurück. Erst im Juni1821 gelang es der Regierung in Kakavia, durch eine stärkere Macht den von sei-nem Bruder mit Hülse der Briten verjagten Sultan am 1. Juli wieder einzusehen.Hieraus führten sie den besiegten Sultan nach Batavia, wo er unter Aufsicht blieb.Der wiederherg stellte Sultan aber überließ der niederländ. Regierung zu Bataviaganz dieCivilverwaliung von Palembang (Justiz, Polizei und Finanzen), und be-hielt sich bloß ein jährliches Einkomme», seine Ehre und Würde vor. Die Haupt-sache jedoch ward ei,blich in London durch den Vertrag vom >7. Mär; 1821 aufeine Art entschieden, welche allen künft gen Reibungen des gegen,', iligen Länder-besitzes in Ostindien vorbeugen und nach freisinnige» Grundsitzen gegenseitigeTheilnahme am indischen Handel beferdern sollte. Durch diesen Vertrag tratder Konig der Niederlande an Großbritannien alle Besitzungen und Rechte aufdem festen Lande von Indien ab, insbesondere S'adt und Festm, Malakka nebstZubehör; er versprach, auf der Halbinsel Malakka nie wieder em< Niederlassungzu gründen, noch mit den Landesfürsten daselbst irgend einen Vertrag abzuschließen;zugleich entsagte er allem Widersprüche gegen die britische Besitznahme der InselSinkapur (s. d.): Dagegen trat der König von Großbritannien an tssNieder-lande ab d e Factorei und Festung Marlborough, nebst allen britischen Besitzungen(PräsidentschaftBencoolen) auf dei Insel Sumatra ; er versprach, nie wi der aufdieser Insel eine Niederlassung zu gründen, noch mit den Landesfürsten daselbst ei-nen Vertrag einzugehen. Ferner entsagte er allem Widersprüche gegen die nieder!.Besitznahme der Insel Billeton und Zubehör; er versprach, nie eine brit. Nieder-

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