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Niederlande (Königreich der), geogr.-statifl.
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lassungaufdencarimonischenZnseln,oder aufdenInseln Battam,Bintang,noch irgend einer andern südlich von derMeerenge von Sinkapur zu gründe",^s>Theil darf jedoch die benannten, gegenseitig abgetretenen Besitzungen an 'eme andreMacht abtreten, und im Fall ein Theil diese Besitzungen aufgäbe,andre sogleich das Recht haben, davon Besitz zu nehmen. Die gegenseit'S" ^ ^gäbe erfolgte den 1. März 1825. Nach diesem Vertrage sind die Nieder"' We-deln ausschließenden Besitze der Sunyainseln und des wichtigsten Theilslucken, sowie des dasigen Specereihcindels geblieben; auch haben sie »aü? .kurzen, aber blutigen Kriege 1824, den Fürsten von Tanete auf der Insel^welcher sich von s. Amsbarkeit losmachen wollte, zur Unterwerfting gezwung'
In Europa behauptet der niederlünd. Staat seine Würde. Als der Des xckgier den 1816 geschlossenen Frieden vergaß und 1824, unter Androhn"^Kriegs, die alten Federungen von Geschenken erneuerte, ließ ihm der Besih"^^der niederländ. Flotte im mittelländ. Meere, Admiral Wolterbeck, die Ant"'"kommen, daß die Regierung der Niederlande keineswegs den Anmaßung"'sc»DeyS zu entsprechen gedenke; zugleich verlangte der Admiral binnen 24LH^sreine bestimmte Erklärung, ob er sich im Kriegszusiande mit Algier betracht"? ^oder nicht. Hierauf stand der Dey (im Oct.) von f Federungen gänzlich "unterzeichnete den Frieden von 1816 von Neuem. — Mit Preußen sind dieirrungen berichtigt; ein Dorf, Namens Maresnet, unweit Aachen gelegM^Uwartete noch sein Schicksal, ob es nämlich zu dem preußischen oder zu deN>land. Gebiete geschlagen werden soll. Unterdessen hat dieser Punkt von 5 ^ ft.den im Durchmesser, auf welchem sich reiche Zinkgruben befinden, seitMai 1815, der Epoche der Erwerbung der Länder jenseits der Maas vondes Königs der Niederlande , unter der Zahresreg'erung seines souverainen^ckVöllige Unabhängigkeit besessen. — Das Herzogthum Bouillon (s. d-),unter Oberhoheit des Großherzoglhums Luxemburg dem Fürsten Rohan-^A„stst'seit 1816 gehörte, ward von diesem gegen eine beständige Rente von 5000 ,,,jt
«n den König der Niederlande 1822 abgetreten. — Unter den Verhandlung"^,-!-andern europäischen Staaten ist die gegenseitige Aushebung desAbzugsrech'-,,^,Verträge mit Hanover, Sachsen: Weimar , Preußen, Baiern, Würt"" as),Waldeck, Oldenburg, dem Großherzogth. und dem Kurs. Hessen (1816^ ^>>sowie die gegenseitige Aufhc bupg des llrnit <l'^nl>-.>!nv (s. ^ n d>->i»e) ss«Vertrag mit dem Könige von beiden Sicikien (8. Aug. 1810) zu bemerke"- IstAnsehung der innern Angeleg. Italiens, Spaniens und Griechenlands hn,/i>idNiederlande die strengste Neutralität beobachtet, sodaß z.B. 1823 der n'"^,^Minister den König von Spanien nicht eher als in Sevilla verließ. D"ll". ^der Fall mit der Pforte. Daher stellten die Gesandten von Rußland , §"S^^iu"Frankreich , als sie im Dec. 1827 Konstantinop-l verließen, ftmmtlicheUnteE ßn'ihrer Mächte unter den Schutz des niederlünd. Gesandten. Endlich fandenden noch gegenwärtig Franzosen, Italiener, Spanier und Portugiesen, d>"Theilnahme an den innem Unruhen ihr Vaterland verlassen mußten, in de"^'Olanden eine sich , 'Freistätte. König Wilhelm I. nannte daher mir edlem H°^,Ab-sein Königreich vor den versammelten Generalstaaten ein freies und ein gastft"'"s7 xc"Geographisch-statistisch er Zustand. Das KönigsNiederlande , ein völlig gerundeter Staat, besteht aus den unter Karl miteinigten 17 Provinzen, doch nicht ganz nach ihrer damaligen Begreiizung-./dckehemalige Grafschaft Zütphen ist mit Geldern, die Herrschaft Mecheln »'MetMarkgrasschafl Antwerpen zusammengeschmolzen, und die Grafschaft Attt'ls .schon im pyrenäischen Frieden (1659) an Frankreich abgeirrte». D"S"S"'DssBrabant und Flandern wegen ihres Umfangs in Nord- und Südbrnba»!,und Westflandern getheilt; die Landschaft Drenthe , sonst zu Gröninge» """