Band 
Siebenter Band. M bis N.
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Niederlande (Königreich der), geogr.-skatist.

gen, Middelburg, Rotterdam und Schiedam . Vom 1. April 1804 an ist nebender alten anmertamer eine Bank der verein, niederländ. Provinzen auf 25 Jahreerrichtet worden. Ihre Urfonds bestehen in 5 Mill. Gldn., vertheilt in 5000Actien; sie beschäftigt sich vorzüglich niir dem Discontiren der Wechsel. Unterm14. Jan. und 25. Febr. 1815 sind über die Ein- und Ausfuhrabgaben und denColonialhandel die jetzt bestehenden Hauptregulative erlassen worden. In demnämlichen Jahre ward in Amsterdam eine Handelsgesellschaft mit dem ausschließ-lichen Rechte, den chinesischen Thechandel zu betreiben, auf 25 Jahre paientirt.

Die Finanzen der Verein. Niederlande waren während des 32jähr. Frie-dens von 1748—80 in einen so blühenden Zustand gekommen, daß die StaatS-papiere (bei einem Zinsfuß von 2- Proc.) bis auf 10 Pror. über den Nominal-werth gestiegen waren. Durch den Krieg gegen England, die innern Unruhen (von1786), den Krieg gegen Frankreich und dessen nachteilige Folgen, entstand einjährl. Ausfall von reichlich 8 Mill. Gldn,, nebst einer neuen Schuldenlast von 22Mill., welche nach der Eroberung Hollands furchtbar anwuchs und die Zinsen derStaatsschuld von 1795—1804 von 18 bis aus 34, und seitdem bis auf 42 Milk.vermehrte, sodaß man 1795—1805 zur Deckung des jährl. Ausfalls 41 Proc.vom Eigenthmn und 53 Proc. (direct und indireck) von den Eink. der Angesessenenheben mußte. Nur geringen Einfluß halte auf die Milderung dieses schrecklichenFinanzzustandes die Zusammenschmelzung der bisher getrennten Provinzialschul-den 1798; wohlthätiger war das 1805 durch den Rakkspensionnair Schimmel-pennink eingeführte Abgabensbstem; allein die Verschwendungen desKönigg Lud-wig, der von 1807 — 9, 9 Mill. zur Deckung des Deficits änlich, brachten, ver-bunden mit dem Einfall der Engländer 1809, das Land in einen so kläglichen Zu-stand, daß Napoleon dasselbe bei der Einverleibung in das franz. Kaiserreich (1810)durch Herabsetzung der Staatsschuld auf ; gewissermaßen für bankrult erklärte.Dieser Schlag, so hark er auch die einzelnen Sraatszläubiger traf, hatte, einmalübei standen, wenigstens die heilsame Folge, daß bei der Wiederherstellung des nieder-länd. SraatS auch an eineWiederherst. llung derFinanzen zu denken war. Zwar wardnur jenes Eine Drittiheil der Schuld für zinstragend erklärt; allein die abgesetzten? wurden als aufgeschobene (uil^,'-Uel>lu. nicht zinstragende) Schuld anerkannt.Die wirkliche GeGelijKH Schuld trägt vom 1. Jan. 1815 an 2( Proc. Zinsen;jährl. sollen 4 Mill. von der letztere! abgetragen und ebenso viele von her erstern anihre s teile treten. Die von der ehemal. Republik Holland herrührende Staats-schuld betrug 573,153,550 Gldn., die aufgeschobene 1,719,460.591 Gldn., zusam-men 2,292.614,121 Gldn. Die auf dem ehemal. B-lgien ruhende östr. schuldist durch eine Übereinkunft vom II.Dct. >815 übernommen zu 34.466,679 Gldn.(Vgl, Sraaispapiere.) Bei einer solchen schu'denlast mußten noch vor derEinverleibung Belgiens im erste» Jahre der fürstl. souverainetat (1814), wo derHandel kaum anfing sich wieder zu erheben, von einer Bevölkerung von 1,800,000zum Theil sehr verarmter Menschen und einem Lande, dessen Fläche /z an Wasserund an Heiden, Dünen, Steppen und Morästen, mithin nur die Hälfte anVortheil bringendem Lande enthält, 63 Mill. an Staatsabgaben aufgebracht wer-ten. Nimmt man nach der Einverleibung Belgiens die directen und indirectenSteuern zu 56,200,000 Gldn. an, so ergibt sich, daß jeder Kopf im Königreicheder Niederlande 11 Gldn. 4 Stüber (8 Thlr. 6 Gr. Conventionsmünze) entrichtet,n, A. kamen 1819 auf jeden Kopf 16 Gldn. (8 Thlr. 16 Gr.) jährl. Steuern.Nach dem Budget von 1818 betrug die seitdem verminderte Ausgabe des König-reichs 74 Mill. Gldn. Davon 2,600,000 Gldn. für das Haus des Königs(im I. 1830 nur 2,100,000 Gldn.), 1,170 000 Gldn. für die hohen Collegien,320,000 Gldn. für das Staatssecretariat, 853,000 Gldn. für das Depart. der auS-wärt. Angeleg., 3,700,000 für das Depart. der Justiz, 2 Milk. für das Depart. der