Band 
Siebenter Band. M bis N.
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875
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Nierensteiner

Nießbrauch

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Der Überschuß des Stickstoffs aber, der freien und mit Knochenerde verbunde-nen Phosphorfaure, sowie der durch den Wechsel der Wtoffe selbst unbrauchbar ge-wordene, wird nun alsHarnstoff, als freie und gebundene Phosphorsäure, in vielemNasser aufgelöst, abgeschieden und als Urin ausgeleert. Geschähe dies nicht, s»Wurden diese Stoffe so überhandnehmen, daß das Leben nicht dabei bestehen könnte.Störungen in dem Leben der Nieren verursachen Nierenkrankheiten, die theils den^gemeinen Charakter an sich kragen, z. B. Entzündung, Vereiterung und Brand,cheilg durch die Besonderheit dieser Organe bestimmt werden. Unter diese gehörtW Steinkrankheit. Da mit dein zunehmenden Alter der Bau der Knochen vollendetfolglich die Masse von phosphorsaurer Knochenerde zu deren Ausbildung nicht"whrnörhig ist, so folgt hieraus von selbst, daß ein Überschuß davon als fremdarti-gst Stoff in den Wüsten des Körpers zurückbleiben muß. Dies muß noch mehr dervall sein, wo durch Übermaß an Speis-n und Getränken ein zu großer Antheil anStickstoff in Umlauf kommt, wie dies bei üppig und ruhig lebenden Personen statt»tädet, wo denn nichtselten die Arthritis (s.d.)ihren Ursprung hernimmt, welche"Urch übermäßige Erzeugung von phosphorsaurer Kalkerde sich auszeichnet. Sos>nge diese bei völliger Thätigkeit der Nieren durch den Urin ausgeleert wird, kannttst) keine Krankheit erzeugen. Sinkt aber jene bei zunehmenden Jahren, so steigt^gegen die Herrschaft des irdischen Stoffs, seine Neigung zur Krystallisation, diewü so mehr wächst , je weniger verdünnt der Urin ist, wird überwiegend, und ein^ern von phosphorsaurem Kalk oder von phosphorsauern Salzen, zuweilen mitet»was Gallerte verbunden, fängt an sich zu bilden, um welchen sich nun rindenartigWiner mehr solche irdische Theile ansetzen. Der Ort dieses Ansatzes ist bei dem Nie-/"stein gewöhnlich das Nierenbecken. Oft gleiten sie von hier durch die Harnleiterw in die Blase hinunter, nicht selten aber bleiben sie auch, vergrößern sich so sehr,Nß sie das ganze Nierenbecken ausfüllen und dessen Form annehmen, ja mit mehrenDen bis indieNierenkelche sich fortsetzen. (Vgl. Wternkrankheit.) 8.

Nierensteiner, s. Rheinwein,n. N i e s w u r z, R i e s w u r zel. Zwe/Arzneipflanzen, deren Wurzeln scharfe^estandtheile haben und heftiges Niesen erregen. Die schwarze, bslleboru« »iger,n^gen ihrer Blüthezeit im Winter auch Christwurz genannt, hat fadenförmigeWurzeln; die weiße, verstumm ulh.um, ist weil heftiger. Sie wuchs häufig inNticyra und ward gegen den Wahnsinn als Absührungsmittel gegeben; auch"^giftete, nach Pausaniäs, Nebrus von Kos einst den Fluß Pkistus damit und«wang dadurch die belagerte Stadt Kirrha, welcher er das Trinkwasser verdarb,Übergabe. k'.

w Nießbrauch oder Nutznießung, u? usk, uotus, der Gebrauch desttrags oder der Nutzung einer Sache, das Recht, dieselbe nach gewissen Bestim-men zu benutzen. Man unterscheidet nämlich beim Eigenthumsrechte (ju8 clo-"nij). i) hen wirklichen Besitz der Sache, 2) das Eigenthum oder die Proprietär,..3) das Benutzungsrecht. Die Proprietär gibt dem Eigenthümer Rechte übers/Bestandtheile, woraus die Wache besteht; der Nießbrauch enthält das Recht,!fh allen Nutzen, den man aus der Sache ziehen kann, zuzueignen, und ist daher,enn er einem Andern als dem Eigenthümer zusteht, eine Art der sogen, persönli-)en Servitut. Die Verhältnisse des EigenthümerS zum Nießbrauchs oder Nutz-- (U5nkruutu3>'ius), welche gewöhnlich durch den Vertrag, der die Servituth stE, festgesetzt sind, haben indessen oft viele streitige Fragen veranlaßt, wohinl-Aüglich die gehört, ob der Nutznießer in der zu benutzenden Sache, seinen Ein-.Den. nach, nützliche Veränderungen ohne Vermissen und Einwilligung des Ei-^nthümerg vorzunehmen berechtigt sei? Von ihm unterscheidet man den Ge-t auch welcher nur für die persönlichen Bedürfnisse des Berechtigten ein-

räumt ist, während der Nießbrauchcr alle Nutzungen zieht.