Band 
Siebenter Band. M bis N.
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Norwegen

Länder gemeinschaftlich regierte und sie, nach seinem kinderlosen Tode (1387), st^ner Mutter Margaretha (s. d.), der T. Waldemars 111., Königs von Däne«

mark, hinterließ, von welcher Zeit an Norwegen mit Dänemark vereinigt blieb, aber

doch, einige spätere Unterbrechungen ausgenommen, seine eigne Verfassung behien-Diese Vereinigung beider Reiche dauerte bis 1814. Als Preis des Beilritts zurVerbindung gegen Frankreich war nämlich schon 1812 von einigen der verbündetenMächte das Königreich Norwegen, welches dem mit Frankreich verbundenen Däne-mark entrissen werden sollte, der Krone Schweden zugesichert worden; daher wandtesich, nach der Schlacht bei Leipzig (Oct. 1813), der Kronprinz von Schweden M»f. Heere gegen Dänemark , und nach einigen Gefechten im Holsteinischen ward (1^Zan. 1814) der Friede zu Kiel geschlossen, in welchem Dänxmark das Kbnigr. Net-wegen an Schweden abtrat. Da jedoch unterdessen der dänische Prinz Christi?"(s. d.), Statthalter von Norwegen , von den Ständen dieses Landes, welche diekicler Frieden geschehene Abtretpng nicht anerkennen wollten, zum unabhängige"König von Norwegen erwählt worden war, so drang der Kronprinz von Schwede»(I»lj 1814) in Norwegen ein, welches m 14 Pagen , nach einigen nicht sehr bebe»-senden Gefechten, nicht ganz ohne Verdacht eines geheimen Einverständnisses, '»die Hände der Schweden siel, obgleich das Volk sich in allen Kirchen einige Mona'vorher durch den feierlichsten Eid verpflichtet hatte, Blut und Leben für seine S^'stündigkeit zu lassen- (S. die „Geschichte des Fcldzugs 1814t', einem timnEOfsicier, übers. im 1. H. der „Europ. Annalen",,, 1817.) Hierauf wurde zu(14. Apg. 1814) ein Waffenstillstand und eine ssbereinkunft geschlossen, verwögwelchex Nyrwegen als selbständiges Königreich mit einer besondern Verfassung »>>Schweden vereinigt werden sollte. Die Verfassungsurkunde, welche der zu Eid^wold versammelte Reichstag (Storthing) für Norwegen (17. Mai 1814) entw»'fen hatte, wurde yom König von Schweden angenommen. Zwar entstanden in vch'schiedenen Theilen Norwegens Unruhen, aber ohne Erfolg, und der zu Christi«"?,versammelte Storthing beschloß am 20. Oct. 1814 die Vereinigung Norwegens ""Schweden . Nach der unterm 4. N»v. 1814 in etwas abgeänderten Verfassungürkundx blieb Norwegen als Königreich frei, unabhängig und ungethejlt. Aufl"»norweg. Münzen wird der königl. Titel insofern abgeändert, daß Norwegen vSchweden genannt wird; so steht er auch auf der am 10. April 1818 für bürgerst?Verdienste gestift. Ehpenmedaille. Ein Vicekönig oder Statthalter soll zu Christsnia residiren, und die Nation durch eine Deputation von 3 Ndrmännern in Sw 'Holm vertreten werden, Vicekönig kann nur der Kronprinz oder sem ältester So"sein. Zum Statthalter wird ein Normann oder Schwede ernannt. Der König l?die aüsühende GeMlt, die gesetzgebende aber der Storthing, der aus den Abgebt 'neten der Nation besteh^ die in H Kammern, Qdelvthmg und Logthing gena""'verhandelst und abstimmen. ' ' .

Norwegen enthält auf 5800 HjM- 1,100,000 Einw. in 24 Städst '30 Marktfl., 41,600 Höstn, welche geringe Bevölkerung ihren Grund in be.rauhen Klima hat, Zn einigen Gegenden (in den Norrlapden mit Finnmfl!^,rechnet man nur 24 Menschen, in andern 190 — 19k Menschen auf eisteDas Klima ist besonders im östs. Theile äußerst rauh und bloß an der Küste'was gemäßigt, Die Lust ist indessen sehr gesund, und der Sommer, wie imze» Nprden,'kurz und bMnestd heiß. Das Land ist voll Moräste, Wilder >»Wüstenestn. Ein Ast desKjölengebirgs, Dovrefield genannt, theist Norrvege»das südliche und nördliche. Die ausgezackte Küste (vom Nordcap, 71° 10bis Cap Lindenäs) ist mit vielen Znseln und Holmen umgeben. Zn einigen

Ge-

genden ist gute Rindviehzucht , aber Getreide wivd bej weitem nicht hinlänglich^baut, und in den nördl. Gegenden muß nicht selten ein großer Theil des Volks lbloß mit getrockneten Fischen und Brot aus der Rinde der Kiefer (zünus -0