Orden (geistliche) 82
dick von Nursta, der als der erste Stifter eines geistl. Orden« betrachtet werden .muß; denn die Klöster der orientalischen Kirchen tragen den Namen gemeinschaft-licher Stifter und Schutzheiligen, ohne darum in einem so engen Zusammenhangeund festen Verbände mit einander zu stehen, wie die Glieder der geistl. Orden imOccidente. Nach Benedici's Regel sind die Hauptgelübde, welche jeder Noviznach Beendigung des von ihm zuerst eingeführten Probejahrs ablegen muß, einekanonische (vorschriftmäßige, Lebensart, welche die Verpflichtung zum Gebete ingewissen Stunden des Tages, zur Arbeit, ewigen Keuschheit und Entsagung vonden Freuden der Welt in sich schließt, ein unbedingter Gehorsam gegen die OrdenS -obern, und die Clausur oder das beständige Bleiben ini Kloster. Insofern dieseRegel und die schwarze Kutte vom 0. bis zu Anfange des 10. Jahrh, fast allenMönchen und Nonnen ini Occidente gemein war, tonnte der Benedictinerordenwährend jener Zeit für den einzigen gellen, wenngleich die dazu gehörigen Klösterohne gemeinsame Ortensobcre noch unter den Bischöfen standen und sich durchpartielle Erweiterung, Schürfung oder Milderung der Grundregel in mehre Con-gregalionen theilte», z.B. die Benedietiner von Clugnp, von Monte-Casino , vonMontc-Vergine, von Monte-Oliveto (Olivekaner), von Valladolid, von St.-Van-neS, von St.-Maurus, von Mölk u. s. w. (S. Benediktiner .) — Das Be-streben, dem Mönchswesen noch größere Strenge und Heiligkeit zu geben, äußertesich im Mittelalter durch die Stiftung mehrer Orden, die auf die Grundregel De-nedickS neue Regeln bauten. So entstanden die Camaldulenser, die grauenMönche von Vallombrosa, d'e Silvestriner, die Grandmontaner, dieCarthäuser, die Cölestiner, die Cistercienser, wozu die Bernhardiner,FeuillanS, Recollectinnen, die Nonnen von Portropal und die Trappi-sten gehören, und der Orden von Fontevraud (s. d.). Von einer bedeuten-den Anzahl geistl. Orten wurde die vermeinte Regel des heil. AugustinuS an-genommen. AugustinuS hatte zwar nur die Geistlichen an s. Hauptkirche undmehren andern Kirchen s. Sprengels zur Beobachtung des kanonischen Lebens,d. h. zur Ehelosigkeit, Armuth, Clausur und gemeinschaftlichen Andachtsübungin bestimmten Stunden vereinigt, und keineswegs an die Stiftung eines Mönchs-ordens gedacht; auch konnten die Mönche, welche man noch im 7. Jahrh, unterdie Laien rechnete, die zunächst für Geistliche bestinmiten Vorschriften Augustinünicht auf sich anwenden. Aber schon im 8. Jahrh, sing man an, sie als Glie-der des geistl. Standes zu betrachten, und im 10. Jahrh, wurden sie durch dieVerwilligung der Tonsur förmlich für Geistliche erklärt. Ja die Meinung desVolks und manche Bullen der Päpste setzten sie, wegen ihrer vorzüglichern Heilig-keit, noch über die Welrgeistlichen, welche daher selbst häufig in den Mönchssiandübergingen oder sich doch zur Beobachtung der Mönchsgelübde und des kanonischenLebens vereinigten. Von dieser Art sind die nach der Regel Augusiins gebildetenCongregationen der regulirten Chorherren oder Kanoniker, z. B. von St.-Salva-tor im Lateran, vom heil. Grabe, von St.-Genoveva, die Kreuzherren oder Kreuz-träger und die meisten Hospitaliter. (S. Stift.) >— Eigentliche Mönchsordennach der Regel des heil. AugustinuS sind die Prämonstratenser , Augustiner, Ser-tüten, Hieronymiten, Iesuaken und deiBrigiktenorden. Unter die Classe der bis-her genannten, nach der alten Idee des Mönchsleben mehr der stillen Betrach-tung ergebenen und von der Welt zurückgezogenen Orden gehören auch die ganzeigenthümlich constituirten Carmeliter. — Schon mehr Neigung, der Welt zudienen, zeigten die Trinitarier oder Mathurinen und der Orden von der Gnade.Charakteristisch aber wurde das Streben nach hierarchischer Bedeutung und Ein-fluß auf die Welt bei den im Anfange des 13. Jahrh, gestifteten Mendicanten oderBettelorden der Dominicaner (Predigermönche, Iakobinen) und Franciscaner (Mni'riien, Convenkualcn, Observanten, Cäsariner, Amadeisten, Clareniner, Spi-