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Achter Band. O bis Q.
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Orden (geistliche)

rikualen, Eremiten oder Cölestincr, Fraticellen, Alcantari'ner, Cordelier-, Capuci-»cr), von denen die mich hierbei- gehörigen Minimen oder Paulaner sich durchm.bre Neigung zum stillen, beschaulichen kleben unterscheiden. Die Dominicanerund Frannscaner erhielten von den Päpsten die Vorrechte, welche als die Privile-gien der Bektelorden bekannt sind und späterhin auch den Carmelitern, Augusti-nern, Servilen und Paulanern zu Theil wurden. Sie bestehen in der Befreiungvon jeder weltlichen und btschöfl. Gerichtsbarkeit und in der Besiigniß, außer demKloster von Jedem Almosen zu fodern (in der Kirchensprache: termmiren), ohneRücklicht auf die Parochialrechte der Pfarrer überall zu predigen, Beichte zu hören,Messe zu lesen und die päpstl. Ablässe zu verkaufen. Diese Befugnis, sollte ihnenZum Ersah für die Strenge dienen, mit der ihre alte Regel ihnen verbot, irgendein Eigenthum zu besitzen. Obwol die Stiftung neuer Mönchsorden von EinigenKirchenversammlungen ausdrücklich untersagt worden war, so wußten sich dochMehre seit dem Anfange des 16. Jahrh, entstandene Institute dieser Art durch An-gabe ikrer Bestimmung zu einer gemeinnützigen Thätigkeit die päpstl. Genehmi-gung zu verschaffen und jenes Verbot dadurch zu umgehen, daß sie nicht für neueMönchsorden gelte» wollten. sondern sich regulirte Chorherren des heil. Augusti-nuS nennen lassen und die schwarze Kleidung der Weltgeistlichen tbagen. Dergroße Verlust, welchen die alten Orden durch die Reformation erlitten haben,machte die Päpste geneigt, dergleichen Unternehmungen eifrig zu unterstützen.Unter diele Rubrik gehöre» die Theatiner , Barnabiten, Somasker, die Vater derchristlichen Lehre zum katechetifcben Volksunterrichte, in Frankreich die Priesterund Vater vorn Ormorium, die Lazaristen, Barrholomäer, Plansten und barm-herzigen Bruder. Da das Klosterleben der Mönche, bald nach seiner Entstehung,Anlaß zu ähnlichen Verbindungen gottseliger Jungfrauen gegeben hatte, so schlös-sen sich bei der Bildung »euer Mönchsorden gewöhnlich auch Nonnen gleichesNamens und gl. Regel an. Es gibt Benedtetinerinnen, Eamaldulenseriunen, Car-rhäuserinncn, Eistercienseriimen, Augustinerinnen, Prämonstratenserinnen, Carme-liierinnen, Trinuarierinnen, Dominicanerinnen, Franciscanerinnen, Paulanerinuenlind Ehorfrauen mehrer Orden der regulirten Chorherren, welche mit den männ-lichen Zweig-» ibrer Orden Gelübde und Farbe der Kleidung gemein haben, abervon der pnesterlichen Wirksamkeit derselben ausgeschlossen bleiben. Der männlicheZweig eines Ordens heißt der erste Orden, der weibliche dagegen der zweite; sogehören z. B. die Capuziner zum ersten und die Capuzinerinnen zum zweite» Or-den des heil. Franciscus. — Es gibt auch Congregationen von Klosterfrauen,welche sich gewissen Mönchsorden angeschlossen haben, ohne ihren Namen zu tra-gen, wie die Clarissinnen, die Urbanistinnen, die Nonnen von der EmpfängnißU. L. Fr. in Italien und Spanien und die Annunciaden oder Nonnen von der Ver-kündigung Mariä, welche zum zweiten Orden des heil. Franciscus gehören, unddie Angeliken oder englischen Schwestern, welche der Regel der Barnabiten folgen.— Weibliche Orden, welche für sich bestehen, keinem männlichen angehören undsämmtlich nach der Regel des heil. Augustinus leben, sind die Klosterfrauen vonder Buße der Magdalena (s. d.), die Salesianerinnen , die himmlffchen An-nunciaden, die Ursuliuerinnen und die Hospitaliterinnen oder barmherzigen Schwe-stern. Außer den Klosterfrauen, welche die zweiten Orden ausmachen, erhielte»fast alle bedeutend gewordene geistl. Orden noch neuen Zuwachs durch den Zutrittvon Laienbrudern (lrulr,--; l,-,> i,-,ti oder na»vc,!>i) und Laienschwestern, die nianzur Verrichtung der nöthigen Hausarbeiten in den Klöstern und zur Besorgungdes Verkehrs mit der Welt annahm, damit die Choristen, d. h. die eigentlichenReligiösen, welche im Chöre der Kirche die HoraS (kanonischen Betstunden) abzu-warten haben, in ihren Andachtsübungen und Wtudien nicht gestört würden. Da»erste Beispiel dieser Einrichtung gab der Orden von Dallombrosa, und bald auch