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Achter Band. O bis Q.
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Osinanisches Reich (stgtist.)

für die Zukunft zum Besten seiner Enkel; denn kein Volk hat mehr die Überzeu-gung, daß auf Erden Alles der Veränderung unterworfen sei, als der Türke.2) Die Turkomanen (s. d.) in Armenien , Anadoli und an den Stromthälerndes Innern. 3) Die Tataren, die aus der Krim in die Donauprovinzen gezo-gen sind. 4)Ara ber (s. d.). 5) Kurden (s. d.). 6) Griechen (s. d.) undunter ihnen mehre Stämme, wie dieMnnotten (in Morea), Stilisten (im altenEpiruS ) undHydrioten (s. d.), welche sich !?ets durch Freiheirssinn und tapfernWiderstand gegen die Türken ausgezeichnet haben. 1) Armenier (s. d.), alsKaufleute und Handwerker fast über alle Provinzen verbreitet. 3) Kopten (s. d.)in Ägypten . 9) Slawen in mehren Stämmen, als Albanier oder Arnnu-ten (s. d.); Bosniaken in Bosnien , theils Moslemin, theils kathol. Christen;Serbier (s.d.) oder Raizen; Bulgarier (s. d.); Montenegriner s. d.).10)Drusen (s. d.) auf dein Libanon. 1l)Juden. 12)Walachen. 13)Zi-g euner und niehre kleine Stämme unbekannten Ursprungs, vorzüglich in denGebirgen Asiens . Die Hof- und Schriftsprache ist die arabische. (S. Türki-sche Sprache und Literatur.) In Konstantinopel gibt es griechische, ar-menische und jüdische Buchdruckereien, aber nur eine türkische; daher beschäftigensich in allen Städten eine Menge Schreiber (Kodjakians, mit Abschreiben der Ta-lender, des Koran u. s. w. L>ie bilden in Konstantinopel eine viel vermögendeIiinung. Die Ulema (d. i. die Körperschaft der Gesetzve,-ständigen, die zugleichzum geistlichen Stande gehören) ist fast allein in Besitz der Gelehrsamkeit. Nochist PtolemäuS ihr Führer in der Geographie, Aristoteles in Physik und Naturge-schichte. Am Hofe des Sultan ist ein Hlstoriograph angestellt, und in L-taakSge-schäfken wird noch ein Hofastrolog gebraucht. Die bildenden Künste sind verach-tet, weil der Koran die Abbildung menschlicher Formen untersagt. Die Musik istlärmend und geschmacklos, doch gibt cö gute Tänzerinnen.

Die S t a a t s v e r f a ssu n q beruht auf st Sammlungen politischer Ge-setze (Kanunname). Sie ist orientalisch. Der Padischah vereinigt als Khalif diehöchste geistliche Würde mit der höchsten weltlichen Macht. Er gebietet unum-schränkt über Gut und Blutseiner Unterthanen, insbesondere der Hähern Staats-beamten, die er ohne Urtheil und Recht absetzen oder hinrichten läßt. Sie küssendie Schnur, die er ihnen zuschickt, und er ist ihr natürlicher Erbe. Der Sultangibt Gesetze, ohne ihnen selbst unterworfen zu sein; nur die Furcht vor der öffent-lichen Meinung, wenn sie sich durch Aufruhr auospricht, und der Koran bindenseinen Willen. Alle Unterthanen sind vor ihm gleich, denn alle sind seine Skla-ven. Ein franz. Schriftsteller bezeichnet die türkische Regierung als >>>> >!«->>»>-lijMi- .allein, Ismpärü par I« I,gleich . Das Volk hat keine Rechte. Nurdas Verdienst oder Gunst und Ränke erheben den Niedrigsten zu den höchstenSteilen. Es gibt keinen Erbadel. Die Thronfolge ist in der Familie Osman'serblich; oft entschied der Wille des Volks und die Wahl der Ianuscharen. Nachdem Aussterben der männlichen Nachkommen Osman's geht die Thronfolge aufdie Familie des ehemaligen Tatarkhans über. Die Weiber sind vom Throne aus-geschlossen. Der Padischah wird nicht gekrönt, sondern bloß mir dem Säbel -Os-man'S umgürtet, nachdem er die Aufrechthaltung der Religion beschworen hat.Die Odaliken seines Harems sind meistens geborene Tscherkassinnen oder Georgie-rinnen; denn eine Freigeborene kann nicht als Ddalike in den Harem kommen.Aus ihnen wählt der Sultan (seit Ibrahim ) 7 Frauen (Kadin). Diejenige die-ser Frauen, welche zuerst einen männlichen Thronerben gebiert, heißt ChakessiSultana; die übrigen Mütter von Prinzen heißen Sultane» Thassecki; die Mut-ter des regierenden Sultans, oder die Sultana Valide, genießt große Vorzüge.Sie wird nicht in die Gemacher des Eski Seraj verschlossen und hat ein jährl. Eink.von LsiOMYPiastern (253,1Stzz Thlr.). Die Prinzen werden sämmtlich in dem

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