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Achter Band. O bis Q.
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304 Patera Pathogncnnik

Landes: BesihergreifungSpatent; auch die Urkunde einer Dienstbeförderung (;. B.Officierpakent); ferner eine Urkunde, wodurch dem Inhaber ein Vorrecht, in Eng-,land besonders der Alleinhandel mit ncuerfundenen oder verbesserten Waaren be-willigt wird, die daher Patentwaaren heißen, weßhalb das vorgesetzte „Pa-tent" eine gewisse Vorzüglichkeit der Waare anzeigen soll, welche sie freilich nichtimmer hat. In denjenigen deutschen Staaten, wo nach franz. Vorgänge, mit Auf-hebung der Gilden und Zünfte, eine allgemeine Gewerbsteuer eingeführt worden ist,heißtPatent(Gewerbschein) der Erlaubnißschein, den Jeder, der ein Gewerbe trei-ben will, von der Obrigkeit gegen Bezahlung der vorschriftmäßigen Steuer (Patent-oder Gewerbsteuer) einlösen muß. Manifest und Patent, in gewisser Hin-sicht gleichbedeutend, unterscheiden sich insofern von einander, daß ersteres eine anauswärtige Mächte, letzteres eine an die LandeSbewohner gerichtete landesherrlicheBekanntmachung ist.

Patera, eine Opferschale oder kleine Schüssel, worin die Römer bei ihrenMahlen und OHern den Göttern den Opferwein darbrachten und das Blut dergeopferten Thiere auffingen. Auch war sie ein Kennzeichen der Gottheit und ihrerVerehrung; man sieht sie auf Altären und in den Handen der opfernden Prie-ster. Eine kleinere Art, Patella, gab den kleinern Hausgötter» den Namen Pa-te llarii.

Paternoster: 1)der lat. Ausdruck für Vaterunser oder das Gebet desHerrn; 2) jede zehnte größere Kugel in dem unter den Katholiken als AndachtS-niittel angewendete» Rosenkränze, wobei das Vaterunser gebetet wird, dagegenman die kleinern dazwischen gereihten Kugeln nur mit Hersagen des Ave Mariadurch die Finger gehen läßt; 3) der Rosenkranz selbst. — In der Wasserkunst heißtdie Maschine, welche mittelst mehrer an eine Kette oder an ein Seil gereihter leder-ner, mit Haaren ausgestopfter und durch Rohren aufwärts laufender Kugeln dasWasser oder die Eohle aus der Tiefe hebt, Patern osterwerk. Die Holländersollen den Gebrauch desselben von den Chinesen erlernt haben. b.

Pathogeuie, die Lehre von der Entstehung der Krankheiten (von »aAc-e,das Leiden, und ich entstehe, werde geboren), ist ein Theil der Patho-

log i e (s. d.) überhaupt und folgt aus die Physiologie. Sowie diese den Bau unddie Einrichtung des menschlichen Körpers ini gesunden Zustande entwickelt, so zeigtnun tie Pathogenie, wie die Gesetze der dem Organismus einwohnenden NaturkraftaufmannigsaltigeWeise modificirt, die Verrichtungen der einzelnen Theile und ihreharmonischen Beziehungen auf andre gestört, die Stoffe selbst, aus denen der orga-nische Körper besteht, verändert werden können, und wie durch alle solche Abwei-chungen der Zweck des Organismus verfehlt und das Leben bedroht wird. Da dieLehre von der Entstehung der Krankheiten unmittelbar aus der Physiologie folgt,und diese nach den verschiedenen Ansichten der Ärzte in teil nach einander folgendenTheorien der Arzneikunde sehr verschieden waren (s. Medicin, Brown, Er-regungstheorie, Humoralparhologie, Hosfmann u. A.), so wares natürlich, daß auch in der Pathogenie verschiedene Ansichten herrschten. Dochwar es mehr die Form und der Ausdruck, welche eine Abhängigkeit von Philosoph,und Physiolog. Schulen zeigte, weniger die Sache, welche, von Erfahrung amKrankenbette abgezogen, sich unter verschiedener Hülle oft gleich blieb und nachund nach größerer Vollkommenheit entgegenging. II.

Pathognomik (von -rc-Zoc, die Gemüthsbewegung, auch das Leiten,die Krankheit, und die Kunst, Etwas deutlich zu erkennen oder erkennbar

darzustellen)! 1) ein Theil der Physiognomik, nämlich die Kunst, die Gemüths-bewegungen aus den Veränderungen des Körpers, besonders der Gesichtszuge, zuerkennen; 2) die Lehre von den Zeichen und der richtigen Beurtheilung der Krank-heiten. Letztere bestehen theils in Krankheiten des Körpers, bei welchen, obgleichihr Sitz im Innern des Organismus ist, doch verschiedene äußerliche, wesentliche