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Achter Band. O bis Q.
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434 Petition

der Tribun» gegen den König; zugleich trat er gegen Robespierre öffentlich auf.Er ließ den 1». Nov. eine Rede und einen Brief erscheinen, der viel Geschichtlichesüber das Z. 1192, insbesondere über Robespierre , Marat, Drissot und ihn selbstenthält. Zm Jan. 1193 stimmte er sür den Tod Ludwigs XVI., jedoch zugleichfür dessen Recht, an das Volk zu appelliren, was ihm in der Folge zum Verbre-chen gemacht wurde. Darauf arbeitete er sehr thätig in dem am 26. März 1193errichteten WohlsahrtS- und Vertheidigungsausschusse, zu dessen Mitgliedern auchDteyeS, Cambacör, S und Rvbespierre gehörten. Hier ward s. Kampf mit Ro-bespierre , vorzüglich seil dem 10. April, ein KampfaufTod und Leben. Er wolltedie entscheidende Stimme im Ausschusse führen und das Schreckenssystem mildern.Aber Robespierre und Danton siegten. Sie benutzten die Erklärungen des Ge-nerals Miaczmüki, der P. als Mitwisser von Dumouriez's Planen angab, umeine Untersuchungscommission gegen ihn niederzusetzen. Man decretirte hieraufseine Anklage den 2. Zum, und den 28. Juli 1193 ward P. nebst Buzot, Lanjui-ncus und 11 Andern, die, wie er, der Aufsicht der Gendarmen sich entzogen hat-ten, für einen Landesverräther erklärt. Der Eonvcnt sprach aber erst den 3. öct.gegen ihn und 5,2 Deputiere den Haftbefehl aus. Er irrte lange in der Bretagne und an den Ufern der Gironde herum. Endlich fand man ihn, Buzot und SalleS,im Juli 1191 Hungers gestorben oder ermordet, halb von Thieren aufgefressen, inden Ebenen des Deport, der Gironde bei St.-Emilion. Englische Schriftstellernennen ihn den talentvollen, tugendhaften, unbestechlichen Petion . Verschiedenurtbeilen über ihn Mercier, Mad. Roland, Frau v. Gcnlis und Berti and de Mo-levtlle. Unstreitig war P. ein von Leidenschaft und Stolz verblendeter Republi-kaner, dem sein Einfluß aufs Volk den eiteln Wahn einflößte, die Revolution inihrem Gange aufhalten und die Republik auf einem von Verbreche» und Leiden-schaften durchwühlten Boden ohne Religion und Sitten befestigen zu können.

Petition. Wenn der Zweck und das Wesen constitutionnellcr Einrichtun-gen darein gesetzt werden muß, dem Gesetze die Herrschaft zu sichern und die öffent-liche Gewalt vor Abweichungen in das Willkürliche zu bewahren, so muß eine Formgegeben sein, in welcher die Bürger nicht bloß individuelle, sondern gemeinschaftlicheBitten, Wünsche und Beschwerden aussprechen und jeder Autorität im Staate vor-tragen, auch unmittelbar an die Stufen des Throns bringen können. Es ist einenothwendige Ergänzung der ständischen Verfassung und der Verantwortlichkeit derBeamten, und ohne sie fehlt es derPreßfrechcit, welche immer nur die Ansichten ei-nes Einz- lnen aussprechen kann, an der erfoderlichen Unterstützung und Berichti-gung. So leicht es auch scheint, die Ansichten der Menge, welche i» der Petitionausgesprochen werden sollen, irre zu leiten, so ist doch die Öffentlichkeit der Erörte-rung, welche damit nothwendig verbunden ist, gerade das Mittel, Vorurtheilen undIrrthümern entgegenzuarbeiten, und durch die Druckerpresse hat unsere Zeit einenauch in dieser Beziehung nickt genug zu schätzenden Vorzug vor dem Alterthum, in-dem sie der öffentlichen Erörterung gemeinschaftlicher Angelegenheiten einen vielgrößern Umfang gibt, sie nicht in bloß mündlicher Rede verhallen läßt, und sie dahereiner größern Reife fähig macht. Zm alten Frankreich war Etwas der Art gegeben,obwvl e« nur bei Zusammenberufung der Reichsstände vorkommen konnte, welchein dem Zeiträume von 1614 — 1189 nicht stattfand. Indem sich nämlich die 3Stände zur Wahl ihrer Deputirten versammelten, setzten sie zugleich in jedem L)ber-amcsbezirk eine Darstellung ihrer gemeinschaftlichen Bitten und Beschwerden (La-liier cle z;ries-i et clo klols-iimo-.) auf, welche einer allgemeinen Zusammenstellungder LandeSgebrechen und Wünsche bei dem Reichstage selbst zur Grundlage dienensollten. Seit Napoleons Regierung ist Das verschwunden, und nur in England ge-nießen die Bürger noch das Recht, sich zu versammeln und über gemeinschaftlicheBitten und Beschwerden zu vereinigen. Es ist nur, um den Gefahren einer solchen