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Achter Band. O bis Q.
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Petition ok rigtltL Petrarm

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Versammlung vorzubeugen, seit Karl H. (1682) erfoderlich, daß wenigstens 8Friedensrichter der Grafschaft ihre Zustimmung dazu gegeben haben, wenn einegemeinschaftliche Vorstellung von mehr als 20Personen unterschrieben werden soll.

Sie darf nicht von mehr als 10 Personen übergeben werden, und muß, wie sich ver»steht, in Ton und Inhalt sich auf ehrerbietige Vorstellungen und bescheidene Bittenbeschränken. Die Versammlung selbst muß ruhig, ohne die geringste Drohung oderGewaltthat geschehen, und sobald die geringste Besorgniß deßhalb entsteht, kann sievon der Obrigkeit durch Verlesen der Ausruhracte zerstreut werden. In Absicht aufdie Versammlungen im freien Felde oder auf öffentlichen Plätzen wurden 1819 ei-nige Vorsichtsmaßregeln nöthig gefunden und vom Parlament auf5 Jahre beschlos-sen. Niemand darf z. B. bewaffnet dabei erscheinen; es sollen nur die Einwohnereines Kirchspiels zusammenkommen; sie sollen 6 Tage vorher angezeigt werden, dasGesuch wenigstens von 7 Hausvatern unterzeichnet sein ic. Die Friedensrichterkönnen auch zu große Kirchspiele von mehr als 20,000 Einw. in Distrikte von10,000 abtheilen, damit die Versammlungen nicht zu zahlreich werden. Es sindindessen vor diesemGesetze viel größere Versammlungen gehalten worden, ohne daßsie der öffentlichen Ruhe einige Gefahr gebracht hätten. 37.

? <- t i t i n „ o ! r i t r , eins der englischen Derfassungsgesetze, näm-lich eine Parlamentsacte von 1627 unter Karl I., wodurch erklärt wurde, daß keinengl. Unterthan irgend eine Abgabe zu entrichten, oder irgend einen Dienst zu lei-sten schuldig sei, wenn nicht das Parlament eS genehmigt habe; daß er auch, wenner in einem solchen Falle sich weigere, deßhalb nicht zur Verautwonuug gezogenwerden könne. Die Unterthanen sollten auch nicht mit Soldareneinquartierungbelästigt werden. 37.

? v t > t i o x> r i n e I p i i (Erschleichung des Beweises) ist der Fehler imBeweisen, vermöge dessen man Etwas aus einem Grunde zu beweisen sucht, dereben noch selbst des Beweises bedarf. (S. Beweis.)

Petitorienklagen, petitorische Rechtsmittel, z>clit<»l»,,,,sind solche gerichtliche Verhandlungen, wobei es auf das Recht selbst, das Eigen-thum einer Sache, das Recht zu einer Servitut rc. ankommt; dagegen bei denpossessorischen Rechtsmitteln nur der bisherige Besitzstand aufrecht gehalten undentschieden wird. 37.

Petrarc a (Francesco), Dichter und Gelehrter, die Zierde des 14, Jahrh.,war von florentinischen Ältern zu Arrezzo in Toscana 1304 d. 4. Juli (n.A. d. 20)geb., und erwuchs zu Ancisa in Val d'Arno, Pisa, Cai pentras und Avignon , wel-ches damals die päpsil. Residenz ivar. Die Reize der Gegend von Avignon regtens. Phantasie ungemein an. Er studirte dann die Rechte zu Montpellier 1318 undzu Bologna 1322, liebte aber weit mehr das Studium der alten Classiker, obwolihm s. Vater manchen inö Feuer warf. Er verließ daher mit Bologna auch dieseWissenschaft gleich nach dem Tode s. Vaters, kehrte 1326 nach Avignon zurückund trat in den geistlichen Stand. Genie, Fleiß, Gelebrsamkeit und Beredtsam-keit verschafften ihm bald einen Namen, sowie ihn sein Äußeres zum Lieblinge derDamen und Vornehmen machte. Durch einige Pfründen nicht sehr gebunden,folgte er s. Genius, der ihn zu den Wissenschaften antrieb. Sein Aufenthalt warabwechselnd zu Avignon, Earpi, Parma, Selvapiana, Mantua, Mailand, Padua ,Verona. Venedig, Rom, Vaucluse und Linkern», einem Landguts bei Mailand .Außerdem-machte er viele Reisen, z. B. 1333 in die Rheingegenden, und besuchtemehre franz., flandrische und deutsche Städte. Wir lesen s. anziehenden Reisebe-richte, z. B. über Köln , in s.,,Freundschaftlichen Briefen" („kPiniolre tamN-,-rc.<i"). Dann ist er auch Spanien umfahren und hat England gesehen, worübersich jedoch keine Nachrichten finden. Später übernahm er Geschäftsreisen und Bot-schaften in StaatSgeschäften nach Neapel, Venedig, Avignon (in Begleitung des

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