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Achter Band. O bis Q.
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Pfeffer

fügt hat. Ebenso findet kiese Selbsthülfe gegen Fuhrleute statt, welche den Zollumfahren, um sich der zu entrichtenden Abgabe zu entziehen. Doch muß die Pfän-dung auf frischer That, und zwar auf dem beschädigten Grundstücke des Eigenthü-mers, ohne Verfolgung auf fremdes Gebiet, mit Vermeidung aller Gewaltthätig-keit und ohne Beschädigung der zu pfändenden Sache vollzogen werden; auch darfman nur so viel an Werth pfänden, als der verursachte Schaden ungefähr beträgt.Die Pfändung findet nicht statt, wenn die Sache schon streitig und vor Gericht an-hängig ist; auch ist es verboten, sich dieses Rechts gegen Posten und Staffelen,wenn sie uns Schaden zugefügt haben, zu bedienen; man muß sie gehörigen Ortsverklagen. Der Pfänder hat das Recht, die Sache, deren er sich bemächtigt hat,in Verwahrung zu nehmen, muß aber die geschehene Pfändung dem Eigenthümerderselben mit Bestimmung der Größe des Schadenersatzes unverzüglich anzeigen,und kann sich durch eine Privawergütung mit ihm abfinden. Weigert sich dieser,den Schaden zu ersehen, so ist jener verbunden, dem ordentlichen Richter, unterdessen Gerichtsbarkeit die Pfändung vorgefallen ist, von dem Vorgänge Anzeigezu machen, und wenn es besondere Statuten verlangen, die gepfändete Sache zuübergeben, worauf sie derselbe verkauft und nach Abzug des für den verursachtenSchaken zu bezahlenden taxirten Pfandschillings, der Gerichtsgebühren und der aufdie Sache verwendeten Unterhaltungskosten, das Übrige dem Eigenthümer zustellt.Im Fall das Pfand zu diesen Zahlungen nicht hinreicht, muß der Gepfändete dasFehlende aus seinen Mitteln nachzahlen. Wenn man bloß die Erhaltung des Be-sitzes durch die Pfändung beabsichtigt, so bedarf es keiner Anzeige derselben; undführt der Gepfändete keine Klage, so ist es erlaubt, die Sache zu verkaufen oderauch zu behalten. Eine Gegenpfändung oder Schutzpfändung, wenn man sich desEigenthums des Pfänders bemächtigt, um ihn zu vermögen, das Verpfändetewieder herauszugeben, ist bei Voraussetzung einer an sich gerechten Pfändung eineunerlaubte Selbsthülfe. (S. Faustrecht.) öle.

Pfesfel (Gottlieb Konrad ), Fabel- und Epigrammendichter, geb. zu Kal-mar im Elsaß am 28. Juni 1736, wurde nach dem Tode seines Vaters von seinerMutter erzogen, und besuchte bis 1750 das cvangel. Gymnasium seiner Vaterstadt.In seinem 15.1. ging P. nach Halle, um daselbst die Rechte zu studircn. Die verän-derte Luft und Lebensordnung hatten jedoch einen so nachtheiligen Einfluß auf semeVon Natur schwachen Augen, daß er nach einer langwierigen Augenkrankheit 1757sein Gesicht gänzlich verlor. Über ein halbes Jahrhundert lebte der edle Mann i»Blindheit und trug sein hartes Lovs mit weiser Gelassenheit. Eine glückliche Ehe,die er 1759 schloß, und seine angeborene Heiterkeit und GeistrSthätigkeit hielten ihni» dieser traurigen Lage nicht nur aufrecht, sondern gaben ibm auch Muth undKraft, sich einen ausgezeichneten Wirkungskreis zu schaffen. Schon in früher Ju-gend hatte er sich i» der Poesie versucht; jetzt kehrte er in den Stunden der Einsam-keit zu ihr zurück. 1773 errichtete er mit Genehmigung des Königs von Frankreich unter dem Namen einer Kriegsschule ein akademisches Erziehungshaus für die pro-testantische Jugend in Kalmar. Dieser Anstalt, die viele treffliche Zöglinge bildete,widmete er nebst dem Hofrath Lerse seine ganze Kraft, bis die Revolution in Frank-reich ihr ein Ende machte. Seitdem verwendete er seine Muße zu literarischen Be-schäftigungen. 1803 ward er Präsident des neuerrichteten evangel. EonsistoriumSin Kalmar und starb am 1. Mai 1809. Im Allgemeinen zeichnen sich P.'S Poe-sien durch wahre Empfindung, naiven Witz, heitere Laune, echte Lebensweisheitund leichte Versification aus. Am glücklichsten war er in der Fabel, in der kleinenversificirten Erzählung, in der Epistel (die an Phöbe, die beste) und in dem L inn-gedichte; auch seine prosaischen Versuche sind ausgezeichnet. Als Mensch war erdurch sein wohlwollendes Herz, seinen biedern Charakter, seine tiefgefühlte Reli-giosität und seinen Gleichmuth bei allen Wechseln des Schicksals höchst achlungs-