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Polen (Geschichte von 1572 — 1785)
durch Landboten, ohne deren Einwilligung seit 1505 nichts über die Reichsversassung beschlossen werden durfte. Auch konnte der König nur Eingeborene von Adelzu Erzbischöfen, Bischöfen, Woiwoden, Kastellanen und Ministern ernennen,welche zusammen den ersten Reichsstand oder den Lenat aus dem Reichstage bil-deten. 'Aber gerade damals bedurfte der Staat einer festen Hand, die das Ganzezusammenhielt. Smolensk, das Bollwerk Polens am Dnepr, ward (1514) vonden Russen erobert, und im Innern entbrannte wilder Religionshaß; doch erlang-ten die Dissidenten, d. i. die Protestanten nebst den Socinianern und den nichtunirten Griechen, auf dem Reichstage zu Wilna 1563 gleiche Rechte mit den Ka-tholiken. Damit aber auch dieser Religionsfriede den Polen keinen Segen brächte,mußte das Haus der Iagellonen 1572 aussterben.
Seitdem ward Polen förmlich ein Wahlreich und blieb es bis zur Eonstitutionvom 3.Mai 1791. Heinrich von Anjou beschwor alsWahlkönig die ersten ftacli»cnuveii U,, gleichsam das Nationalgeseh der Adelsfreiheit. Bon der Zeit an ent-zweite Parteisucht die Stimmsührer unter dem Adel, und der Familienhaß rieffremde Waffen in das Land. So legte die Aamoiski'sch» Partei, indem sie durch dieWahl des schweb. Prinzen Sigismund die beiden ersten nord. Kronen zu vereinigenglaubte, nicht nur den Grund zur innern Spaltung, die durch das Adelsvorrecht derGeneralconföderaiion und Insurrection (seit 1607) sogar gesetzmäßig sein konnte,sondern auch zu dem blutigen Kriege mitSchweden, das endlich im Frieden zuOliva1660 sich über Polen erhob. Die Republik verlor an schweben Liefland, und anden großen Kurfürsten von Brandenburg (1657) die Souverainetät über Preußen.Im Inner» aber löste sich der lockere Zusammenhang der polit. Masse in Anarchieauf, als unter Johann Kasimir (1648—69) das libciun, veto gesetzlich wurde,nach welchem der Widerspruch eines einzigen Landboten den Beschluß aller übrigenumstoßen konnte. Don der Eonfödcration war nur ein Schritt noch bis zumStaatg-verrath. Parteisüchkige begünstigten den Abfall der Kosacken, die sich 1654 unterRußlandsSchutz begaben, worauf auch Smolensk ein zweites Mal, nebst Kiew ,dem Dnepr und der jenseitigen Ukraine 1667 im 13jähr. Waffenstillstände zu An«drussow an Rußland abgetreten wurden. Damals sagte der König Johann Kasimirin s. Rede an die Reichsversammlung (4. Juli 1661) richtig voraus, warum, vonwem und wie einst Polen getheilt werden würde. Der tapfere König Sobieski be-stätigte jene Abtretungen in dem ewigen Frieden 1686; doch machte sich dagegenRußland verbindlich, ihm zur Eroberung der Moldau und Walachei beizustehen.Nach s. Tode (1696) schien der Thron dem Meistbietenden zuzufallen. (S. Po«lignac). Als der sächs. Kurfürst (s. August II.) sich gegen die franz. Partei be-hauptete und an Peter 1. von Rußland anschloß, ward die Republik , die sich selbstnicht schützen konnte und dennoch das sächs. Heer s. Freiheit für gefährlich hielt,durch den Wankelmuth und den Ehrgeiz des Cardinals RadziecowSki in den nord.Krieg verwickelt, der Rußland zur ersten Macht im Norden erhob. Dadurch wardPolens Schicksal entschieden. Schweb. Waffen bewirkten 1704, was später 1733— 95 die russ. thaten. Sie verfügten über den poln. Thron. Bestechlichkeit undLuxus machten jetzt gleiche Fortschritte unter dem poln. Adel, um die Gesammtkrastdes Ganzen zu lähnien und zu vernichten. Damit das Maß der Verwirrung vollwürde, beschränkte man die constitutionnellen anderthalbhundertjähr. Rechte derDissidenten seit 1717. Die Jesuiten schürten das Feuer, und ihr ungerechtes Blut-gericht zu Thor» (1724) wurde die ?osung zu tödtlichem Hasse. Endlich schloßnian auf den Reichstagen 1733 und 1736 die Dissidenten von den Stellen derLandboten , von dem Einkritte in die Gerichtshöfe und überhaupt von allen öffentli-chen Ämtern aus; man wollte sie nur wie Schuhjuden behandelt wissen. Polen that nicht nur hierin, sondern auch in s. polit. und moral. Bildung, welche st anz.Witz und Leichtsinn mit Schweigern und Rohheit zu vereinigen suchte, auffallendeConversativnschericon. Bd. VIII. 41