Band 
Achter Band. O bis Q.
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Postweftn, deutsches

Thurn und Taxis eine beständige reitende Pust, die ihren Weg von den Nieder-land n aus durch Lütlich Trier, Speier und Rheinhausen nahm, von dort durchDürtembera über Augsburg, und durch Tiro! nach Italien gina, anlegen, 1643erhielt Leonhard v. Tax-S die Bestallung nicht nur als niederländ. Oberpostmei-ster, 'andern auch als Oberpostmeister des deiuschen Reichs. Indessm war dieletztere Würde bloß auf Lebenszeit ertheil: und konnte die landesherrlichen Befug-nisse der deutschen Re-chSstände um so weniger beeinträchtigen, da -jene Bestal-lung vom Kasser Karl V. als Regenten der burgnndischen Niederlande verliehen,nicht in der Reichs-, sondern in der niederländ. Kanzlei, und zwar nicht in deut-scher . sondern in franz. Sprache ausgefertigt, endlich das Patezit auch nicht zurNachachiung an die Kurfürsten, Fürsten und übrigen Stände des deutschen Reichs,sonde n bloß an die Staatsbeamten und Unterthanen der niederländ. Erblondeae-ichtet war. So lange Karl deutscher Kaiser war, ließen sich indessen auch dieR-ichsstände die toxischen Bosten gefallen. Als aber nach seinem Tode die KroneSpanien von der deutschen Kaiserkrone getrennt ward, schienen auch die Reicks-stänte abgeneigt zu werde», ferner eine spanisch - niederländ. Post in ihren Landenzu dulden. Indessen erh-elt Leonhard v. Taxis 1563 von dem Nachfolger Karls,Ferdinand I., die kastei liehe Bestätigung seines ihm verliehenen Amtes, worin auchdie Kurfürsten und Fürsten befehligt wurden: „darauf zu achten". Dadurch wurdendieReuchSstände freilich bewog-n, sich gegen die tax-schenPosten willfährig zu bewei-sen ; indessen waren diese doch immer nur bu-gundisch- oder spanisch-niederländische,aber keine Reichsposten. Am Ende des 16. Jahrh, schien das toxische Posiwesen,durch die Unruhen in den Nwd rlanden zerrüttet und durch Schulten gedrückt, zuverfallen. Aber bald erhielt Leonhard v. Taxis über seine Megner einen vollkom-menen Sieg. Er ward 1595 zum kasteist. Äeneraloberpostmeister im Reiche er-nannt. Kurpfalz, Würkemberg, Sachsen, Brandenburg, M-cklenburg, Braun-schweig, Hessen u. a. Reichsstände, welche schon seit 1574 in ihren Staaten eignePostanstalten errichtet hatten, erkannten jedoch das Postwesen nickt als ,,ein hochbe-sreietes kasserl. Regal, dem kein Hinderniß, Eintrag oderNachtkeil geschehen dürfe"(wie es in dem Leonhard v. Taxis ertheilten Bestallungsbiuefe Rudolfs 11. genanntwurde), an. 1615 ward Lamoral v. Taxis, Leonhards Sohn, von dem KaiserMatthias in den Freiherrnstand erhoben und ihm die Belehnung, für ihn undseine männlichen Nachkommen über die Posten im Reiche, als ein von Neuem an-gesetztes Regal und männliches Reichslehn ertheilt. Diese Belehnung ward vonFerdinand 11, auch auf Lamoral's Enkelinnen und weibliche Erben erstrxckk, dersich dagegen verpflichtete: 1) als Reichsgeneralerbpostmeister nicht nur dem Kaiser,sondern auch Kurmainz gehörigen Respect zu beweisen; 2) nicht nur von Köln nachFr. nkfurt und Nürnberg, und sodann bis an die nächste Post in Böhmen eine neueortenlücke Post auf seine Kosten anzulegen, Andern auch die seit alten Zeilen ge-wöhnlichen ordinaircn Posten gehörig zu bestellen und zu erhalten; 3) sowol kai-serliche Stafetten als andre Briefe des Kaisers, des Kurfürsten von Mainz , desReichsvicekanzlerZ, der kaiserl. Geh.-.Räthe, auch andrer hohen Beamren unent-geltlich zu besorgen; hingegen 4) hen kannst. Hof- und niederöstrcich. Postämternkeinen Eintrag zu thun. Nun ging eine ordentliche lausche Post wöchentlich vomkaiserl. Hofe, wie auch von Rom, Penedig, Mailand, Mantua w. nach Augs-burg und von da durch das Würtembergische aus Rheinhausen , Kreuznach nachDrussel, und wieder zurück. Die Reichsstände, in deren Städten, Flecken oderDörss a Poststellen angelegt waren , waren von aller Brieftaxe frei, und auch dieKanzleipakete der Häuser Pfalz, Baiern, Würtemberg, Burgau und BadenNorden unentgeltlich besorgt. Dagegen mußten sie die Posthäuser und Postbe. ien-ten nicht nur von allen Beschwerden befreien, sondern auch wegen richtiger Bestel-lung ihrer Briefe und andrer Sachen feinen gewissen Zuschuß geben. 16V3 — 15