7t! 8 Postwesen, deutsches
lind Abendessen vorausbestellt. Seitdem hat man Eilposten von Trieft über Ildinenach Venedig, von Wien über Klaginfurr und Udine gegen das lön.ische Gebietund nach Mailand, auch dahin über Salzburg, Innsbruck und Verona, von Prag nach Reicbenberg und sodann in der Richtung nach Tep'itz und Dreedeu angelegt.Auch der Transport der Pakete hat bei der Auflösung der Poftwagen in Eil- „ndPackwagen gewonnen. Nur auf denjenigen Routen sind (jedoch unter Festhaltimgdes (Grundsatzes der Schnelligkeit) beid' Anstalten noch in einer vereint, wo Reirsende und Pakete nicht zahlreich genug ftnd, um auf eine zweifache Art spedirt zuwei den. — Die fahrenden und die Briefposien berechnen sich gegenteilig, nurmüssen alle Briefe nach Ostreich, England, Spanien und in die östreich.-Italien .Staaten srankirt, d. h. bei der Aufgabe bis zur Grenze bezahlt werden.
Die PostgeschäftSverwalt ung hat, ungeachtet der Mannigfaltigkeitdeutscher Postanstalten, in ihren Grundzügen viel Ähnliches. Die Gesetzgebungist in Postordnungen enthalten, unter welchen sich in neuester Zeit die des Grossher-zogthums Weimar von 1819, deren Entwurf dem Vernehmen nach von der fiu stl.logischen Gcneralpostdireetion in Frankfurt h.rrüdrt, fow'e die königk. fachst von1822 und 1823, durch Sprache, Gehalt und Geist, selbst der Manipulations -,Vorschriften, am meisten auszeichnen. An der Spitze der verschiedenen Postanstal-ten Deutschlands steht in der Regel eine Generaldireckion oder ein Generalpostamtmit colleaialischer Anordnung und Berathung. Die fürstl. toxische Generaldirectivn(seit 1811 zu Frankfurt ) führt die obere Geschäfisleitung der 20 toxischen Tkron-lehenposten. In den einzelnen Staaten führt die Oberaufsicht über das Postwesen(mit Ausnahme d S Herzogthums Nassau, wo ein herzogl. Postccmmissair bestelltist) eine Ministerialsection, die u. d. N. Oberpostiiispec'ion als das landesherrlicheOrgan in Postsachen wirkt. In Würlemberg ist die Generalpostdireclion a's Lan-descentralstelle unmittelbar dem MinisteriiiM des Innern untergeordnet, und dieseEinrichtung scheint in mehrfachlv Beziehung am angemessenste» zu sein. Die un-mittelbare Gcschäfksverwaltung ist in den deutschen StaatenHofpcstämtern, Ober-postämtern, Postämtern und Posthaltereicn anvertraut. Oberpostanuliche Bezirke,in welchen die Oberposiämter d'e?kufsicht über die Postäiuler führen, bestehen nurbei den fürstl. toxischen Lehnsposten und in dem Königreiche Preussen, des im Gan-zen ein Hofpostamt, 10 Oberpostämrer und 250 Postämter hak. Eine einzigeAusnahme von der höchst nothwendigen und allgemeinen Eentralisiruna des Post-wesenS findet man in den kasteil. ösüeicb. Staaten, wo die Posten aus Slaatsrech-mmg in den verschiedenen Provüizen geirennt verwaltet werden. — Post-nipec-toivn, nach Vei hältniß des Postareals (so z. B. 8 in Preussen), visitiren die Post-behörden. Den Eeniralbchörten ist gewöhnlich ein eignes Bureau für die Eomp-tabilität unteraeordnet. Die einzelnen Postbeamten, welche durchaus treue, flei-ßige und pünkt'iche Männer seilt müssen, erscheinen nach verschiedenen Gradatio-nen als Geheime- und Posträlhe, Postfichale, Ober- und Postmeister, Ober-und Postanusverwalter, Secretaire, Offiziale :c. — Was die Einkünfie der 31deuisch-n Territorialpostanstalten betrifft, so kann man einzig nur die der eoustitu-tionnellen Staaten aus ihren öffentlich vorgelegten Budgets mir Zuverlässigkeit be-stimmen. Die preußischen Postanstalten betragen über i Mist. Tblr. und werdenetatsmäßig in jedem Jahr zum Baue der Kunststraßen die guten Postanstalten un-entbihrl'ch sind. verwendet. — Ein officielles Posthandbich kennen wir nur von1801 und 1812 für das Königreich Baiern. Über den Ertrag der östreich. Postens. Andrü'S , Zahlcnstatijkik" und übe, Haupt Erufiüs'S „Postlexikon", was in seinerArt. und auch über Osir ich einz'g ist; dazu gehört noch dessen „sscstatlaS vonÖstreich". Ai ch das „Post und Reisibatidb. für Deuischland, Frankreich, Ita-lien, die Schweiz :c." (Nürnb. 1821, 1. A.) ist zu einpsehlen.
Über den Ursprung des französischen PosiweseuZ ist im ?lnsangc d. A-