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Achter Band. O bis Q.
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Piaftctiueir 795

aufgestellt wurden. Der letzte (auch vom ersten Fonsul ernannt) sollte sich alljährlicheinmal versammeln, um die Steuerguota des Depart. auf oie Bezirke (Arrondisse-ments oder Unterpräfeckuren) zu repartiren, die?luSgaben des Deport, festzusetzen,welche nach dem Steuerfuß als Louiiinerackclitioniiol, aufgebracht werden sollten,Reclamationen über Steuerprägravationen zu entscheiden, und die Rechnung desPräfecten über die DepartemenkScasse (die silsiitiiner gsiililioniiol») abzunehmen.Es scheint aber, daß man diese (Bnwil; ^enör-nn ,1« cküji.n touwn l, sowie dieBezirksräthe (tlcxxeil? il',nr»n>.Iis?euionl) stillschweigend habe eingehen lasien.Die Präfecten sind mit Allem beauftragt, was man in Frankreich unter dem Aus-druck der Verwaltung im eigentlichen-sinne (>, ,rc a,ln>i„i5l,i>t>o,>) versteht, undwas eine sehr weite Ausdehnung hat. Es gehört dahin die ganze Polizei, soweitbloß von Anordnung und Leitung der Polizeianstalten die Rede ist, denn die Be-strafung der Polizcivergehen gehört in den Kreis der Gerichtsgewalt, vor die ein-fachen und Strafpolizeigerichte. Zn diesen« Geschäftskreise wird der Präfect durchnichts gehemmt; die Unterpräfecten, welche an der Spitze der Bezirke stehen (mankönnte sie Obervogt-uen oder Oberämter nennen), sind ihren Befehlen gänzlich un-tergeordnet, und die Gemeindeobrigkeiten sowie die FriedenSqerichke können derThätigkeit der Verwaltung keine schranken setzen. Die eigentlichen Gerichte aberdürfen keine Sache vor sich ziehen, welche bereits durch einen Verwaltungsact (^r-ict>- der Präfecten oder der Präfecturräthe) entschieden ist, selbst mit Überschreitungihres Geschäftskreises, ehe jener Verwaltungsact von der competcnten Behördewieder cassirt ist. Die Präfecten stehen in einer unbedingten Subordination gegendas Ministerium, welches daher durch sie mit unbeschränkter Gewalt in das öffent-liche Leben einwirkt und selbst tief in die Privatverhäktnisse eingreifen kann. Manhat unter Napoleon gesehen, daß die Präfecten Listen von den reichen Erbinnen ih-res Departements einreichen mußten, um die Begünstigten mit den Adressen dersel-ben zu beglücken, und Legraverend („I)>-s siwuiw.-, <le tu lüsschilion siilinuG,-")deckt eine Menge Mißbräuche auf, wodurch die Präfecten in Privatelgenkhum undhäusliche Verhältniffe der Bürger eindringen. Wie die CriminalrechtSpfleae, dieWahlen und andre Gegenstände des öffentlichen Lebens durch sie nach den Absichtender Minister gelenkt werden, ist bekannt. Diese Gewalt des Präfecten hört jedochauf, wenigstens dem Gesetze nach, sobald über einen administrativen Gegenstandein Rechtsstreit entsteht, denn alsdann soll er denselben an das hierzu bestellte Ge-richt, den Präfectuii arh, verweisen, dessen Präsident er ist, worin aber seineStimme, doch nur wenn Stimmengleichheit vorhanden ist, den Ausschlag gibt.Zu dem außerordentlich weiten Wirkungskreise dieser administrativen Justiz gehö-ren alle Streitigkeiten über die Besteuerung der einzelnen Bürger, über Verträge,Lieferungen, Bauunternehmunacn mit-dem Staate, die Entschädigung Derer,welche zu öffentlich.» Anlagen Etwas haben abtreten müssen, oder durch die Un-ternehmer eines öffentliche» Baues sonst beschädigt worden sind, ferner Kriegsschä-den, Streitigkeiten über alle StaatSdomainen u. s. w. Die Appellationen gegenihre Entscheidungen pusi) gehen an den StaatSrath, wo auch alle einfache Be-schwerden und NullüätSklagen gegen sie angebracht werden müssen. Gegen Ent-scheidung der Minister in streitigen Administrativsachen findet auch eine Beschwerdebei dein SraatSrathe statt; allein in nicht streitigen Sachen können gegen die Be-schlüsse der Präfecten nur Vorstellungen bei den Ministern, und g-'gen diese un-mittelbar bei dein Könige angebracht werden. Für alle diese Recurse sind gewisseFörmlichkeiten und eine Frist von 3 Monaten (für das eigentliche Frankreich ) vor-geschrieben. Diese Stellung der Administration, und besonders der administrativenJustiz, sowie die gänzliche Auslosung aller Freiheit und Selbständigkeit in der Ge-meindeverwaltung, ist ein Gegenstand, in dessen Tadel fast alle Parteien Frankreichs mit einander übereinstimmen. Aber wie man dieWillkür und Parteilichkeit aus dem