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Achter Band. O bis Q.
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814 Prrsbyterien

fortbilden und aussprechen könne, so wurden von einigen Beförderern dieser Ver-fassung, in Betreff der Organisation dieses Instituts, solche Vorschläge gethan,welche dem Institute Gegner erwecken mußten, und diesen Veranlassung gaben, inder Presbykerialverfassung ein aristokraiiüch vervielfältigtes Papstthum für die Pro-testant. Kirche, eine inguisitionsariige Kirchen-, Glaubens - und Sittenpolizei, wel-che nur Scheinheilige und Heuchler, Ausspäher und Angeber hervorbringen könne,und welche an sich den Grundsätzen des protest. Kirchenrechts widerstreite, zu erbli-cken. Unter die Schriften, welche die.Presbyterialverfassung in Schuh nehmen, ge-hören: 1) „Die Einführung der Kirchenvorstände u. Presbyterien", von dem ref.Consistorialrath I>. Fuchs (Nürnb. 1822); 2) „Ein *>.rf einer Presbyterialverfas-sung", versucht von A. Th. A. F. Lehmus, Dekan und Stadtpsarrer in ?lnspach(st-urnb. 1821). Ilach den Foderungen dieses Vf. sollen die Presbyterien, als derkirchliche Vorstand der Specialgemeiude, die richtende und verwaltende Behörde der-selben, hu-sichilich der Lehre, des Eultus und Lebens, der Erziehung zur Kirche, derAufnahme in die kirchliche Gemeinschaft und Ausschließung aus derselben, der Ar-menpflege, des KirchenverruögenS rc. bilden. Gegen eine solche Presbyterialver-fassung, welche Glaubens- und Sittenzwang begünstigt, erhoben sich mehre Stim-men in Schriften, u. a.:, 1) „Einige Worte über tue den evangelisch-lutherischenGlaubensgenosse» bevorstehende Beschränkung ihrer Glaubens - und Gewissens-freiheit durch die projeciirke Einführung der Presbyterialverfassung in ihren Kir-chen" (2. A-, Nürnb. 1822), deren Vf. der Appellationsrach Seyfferl sein soll.2) „Einige Worte über die Frage: Inwiefern sind Presbyterien mit den Symbo-len und der Verfassung der evangel. -lurher. Kirche vereinbar?" (Nürnb. 1822.)Von dieser Schrift wird der Regierungsrath Betzold als Vf genannt. 3) „Bei-träge zür Berichtigung der Ansichten über Kirchenvorstände und deren Einführungin den evang.-luth. Kirchen, deßgleichen überKirchenrepräsentation und Synoden,in specieller Beziehung auf daSKönigr. Baiern, von E. I. M. S." (Nf. von Nr. 1,Nürnb. 1822). In diesen Schriften werden die von Lehmus aufgestellten Prin-cipien als unstatthaft veiwoifen; in der letzten, besonders gegen Hrn. I). Fuchs ge-richteten, wird auch auf den Unterschied zwischen Synoden und Presbyterien auf-merksam gemacht, und gezeigt, daß die letzter» nicht als Repräsentanten der Landes-kirche z» den allgemeinen Synoden gehören können. Dieser Schriftwechsel hattezur Folge, daß der Mehrtheii der Protestanten in Baiern sich gegen die Presbyte-rien, als em dem G^ste des Protestantismus widerstreitendes Institut, erklärten.Dessenungeachtet ei ließen die Eonsistonen im Mai 1822, aus Befehl tes-Ober-cvnsistorwms/ eine Verordnung, die Wahl und Einführung der Presbyterien oderKirchenvo: stände bei den protest. Pfarrgenieinden betreffend. Aus dieser Verord-nung ging hervor, daß die Instruciion für die Kirchenvorstände erst bei der General-synode, um Rücksicht auf die Reichsconsiiiulion und auf das Gemeindeedict vvm11. Mai 1818, entworfen werden solle; daß die Einführung der Kirchenvorständebei den Gemeinden, welche sich gegen die Einführung derselben bei ihren Consisto-rten erklären, so lange ausgesetzt bleiben soll, bis sie zu einer richtigern Einsicht hier-über gelangt sein werden;'daß dos Pn'sbrteriuni eiyen eignen Rath bilden soll,rücksichilich der Vei Wahrung der innern Verfassung und Ordnung der Kirche, inBeziehung aüfLehie, Cultus, Liturgie, religiösen Unterricht, sittliche Zucht. Amts-thätigkeit des Kirctenpersonals, der äußern Rechte der Kirchengemeinden und ihrereinzelnen Glieder, des Kirchen- und Pfari Vermögens, Eihallung der Gebäude,Verwendung der Kircheneinkünfte :c.; daß das Piesbytenum aus sämmtlichenbei einer Kirche angestellten Geistlichen und aus einer zu erwählenden Anzahlweltlicher Mitglieder oder Kwchenäl esten bestehen solle.— Kaum war diese Be-kanntmachung erschienen, so erhob sich die allgemeine Stimme dagegen. Schon2 Tage nach der Bekanntmachung unterzeichneten in Anspach gegen 20üFan»lien