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Achter Band. O bis Q.
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Preßfreiheit

halten. Die Preßfreiheit hat eine doppelte, sehr von einander verschiedene Seite, jenachdem sie bloß als wissenschaftliche oder als politische Freiheit betrachtet wird. E»hat in der ersiern Hinsicht immer Menschen gegeben, denen daran gelegen war, dieFlügel des menschlichen Geistes zu lahmen, theils weil sie ehrlicherweise mein-ten, die Wahrheit, die Moral, die Religion bedürfe des Schutzes und der Bevor-mundung, damit die Wohlthaten derselben dem Menschengeschlechte nicht entrissenwinden, theils weil sie fürchteten, daß ihre auf Unwissenheit und Aberglauben ge-gründete Herrschaft über die Gemüther mit den davon abhängenden irdischen Vor-theilen werde geschmälert werde». Es würde schlimm um die Menschheit stehen,wenn jemals dieses Bestreben, die Menschheit auf der Bahn des ForschenS nachLicht und Wahrheit zurückzuhalten, auf die Dauer hätte gelingen können; und selbstDiejenigen, welche jetzt noch von gefährlichen Wahrheiten, oder von einer Pflicht,Irrthümer durch Zwang zu bekämpfen, sprechen, würden, wenn die Vorzeit glück-licher darin gewesen wäre, als sie selbst sein werden, eine Menge von nützlichenKenntnissn entbehren. Ehedem suchte man die Naturwissenschaften zurückzuhal-ten; heutzutage hat man diese mehr frei gegeben und erklärt nur die Untersu-chungen über Recht und Pflicht, über die Gründe und Zwecke des StaalS, fürüberflüssig und verboten. Entweder aber haben die Bürger eines Staats schon an-gefangen, über die letzten Gründe und die Grenzen der öffentlichen Gewalt nachzu-denken oder nicht. Im letzten Falle werden dergleichen Schriften keinen Eindruckauf sie machen, im ersten werden sie von derfreiestenEiörterung politischerTheorienimmer noch mehr Nutzen als Schaden haben, denn Nichts ist mehr geeignet, Irr-thümer und Übertreibungen zu widerlegen, als eine freie Verhandlung. Indeß istauf der andern Seite auch das Unglück nicht groß, wenn diese freie Erörterung po-litischerTheorien etwas gehemmt oder wol ganz unterdrückt wird. Theils hat einesolche Hemmung keinen Bestand und kann keine vollständige sein, weil allenthalbenaus den nicht zu verschließenden Schützen der alten Literatur, aus den Schriften derKirchenväter und der geachtelsten Theologen, aus den Gesetzen und den Büchern derRechtsgelehrten, die Idee eines über der menschlichen Willkür stehenden Rechts her-vorleuchtet, und einem dafür empfänglichen Volke aus tausend nicht zu verschließen-den Öffnungen von ander» Völkern zuströmt, sodoß man sagen kann, jedes Volkhabe oder verschaffe sich den Grad von Preßfreiheit, dessen es in wissenschaftlicherHinsicht bedarf. Theils hat auch die Hemmung das Gute, daß sie Jeden,welcher sich berufen fühlt, seinen Zeitgenossen voranzuleuchten, zu Besonnenheit,Mäßigung und einer sorgfältigern Begründung seiner Sätze nöthiget. Sowie aberschon in Ansehung der wissenschaftlichen Freiheit doch viele wohlgesinnte und selbsteinsichtsvolle Diünner bei der Überzeugung verharren, daß doch eine gewisse Auf-sicht nöthig bleibe, damit nicht alles Heilige den frechen Angriffen der Bosheit undGemeinheit preisgegeben werde, so ist diese Federung in Beziehung auf politischeFreiheit der Presse noch weiter verbreitet. Hier soll und kann die Freiheit dazu die-nen, die Herrschaft des Gesetzes, welche allein durch das streng pflichtmüßige Ver-halten der öffentlich, n Beamten aufrecht erhalten werden kann, scwol durch dieScheu vor der öffentlichen Ausstellung pflichtwidriger Handlungen, als auch durchdie Kenntniß, welche den höher» Behörden auf diesem Wege ani sichersten und zu-weilen nur auf ihm von den Pflichtwidrigkeilen und Mißbräuchen der untergeord-neten Beamte» gegeben werden kann, zu unterstützen. Aber auch hier läßt sich nichtverkennen, daß eine Regierung, welche den festen Willen und die Kraft Hut, Miß-bräuche in der Verwaltung, Ungerechtigkeiten und Eigenmächtigkeiten der Beamtenmit Nachdruck abzustellen, der Benachrichtigung vorgefallener Gesetzwidrigkeitendurch die Presse nicht bedarf, weil sie ohnehin ein scharfes und wachsames Augeauf die untergebenen Beamten bat, und den Weg der Beschwerte gegen sie auchdem Geringsten offen und wirksam erhält; und daß im entgegengesetzten Falle,Conversattons-Lericoii. Bd. VIH. 52