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Preßspäne Presse!
eine directe DiScussion zulässig sein kann, und dies ist die Im Skactte einmal aner-kannte Kirche und die Rechtmäßizkeit der bestehenden Herrschaft, welche gegen alleunmittelbare Anfechtungen gesichert fein müssen. Auch bei der Prcßfreiheit wirdliian vielleicht am sichersten zu einer richtigen Abgrenzung des Verbotenen und Er-laubten gelangen, wenn man lediglich von der Pflicht ausgeht. Der Mensch hatnur dazu ein Recht, wozu ihn eme Pflicht best immn kann; also muß ihm auch beider Preßfreiheik nur diejenige Mittheilung ungehindert bleiben, zu welcher er sichdurch feine Pflicht, dem Mauzen zu nützen, gedrungen fühlen kann, Alles außer-halb des Kreises der vernunftgemäßen Freiheit. Es wäre daher z. B. gar nichtsdagegen zu sagen, wenn das öffentliche Berühren aller bloßen Privatverhältuisse,insoweit cS nichtzur eignen Vertheidigung nothwendig ist, ein für allemal bei Strafeuntersagt würde. So kann es auch keine Pflicht geben, den RechtSgrund der-fterrschafl in einem Staate zu untersuchen, weil auch der fehlerhaft entstandenendoch, so lange sie besteht, gehorcht werd n muß. Hiernach würde sich die Tafelder Preßvergehen sehr einfach ordnen. 1) Vergehen, wobei die öffentlichen Äuße-rungen ohne Rücksicht auf die Wahrheit ihres Inhalts schon ihres Gegenstandeswegen unerlaubt sind, nämlich ->) directe Angrifft auf die anerkannten Kirchen unddie bestehende Souverainetäk; l>) nachtheilige Äußerungen über die Person de«Souverains; denn da dieser nothwendig über alle persönliche Verantwortlichkeit er-haben sein muß, so hat es keinen Zweck, Schwächen und Fehler desselben öffentlichzu besprechen; o) Bloßstellung reiner Privatverhältuisse; ,i) Verletzung einet Ver-bindlichkeit zur Geheimhaltung. 2) Vergehungen, wobei das Strafbare nur inder Unwahrh-il theils vorsätzlicher, theils nur durch Leichtsinn verschuldeter oder er-zählter Thatsache» liegt. Nur unter diese Elaste sollte Alles gestellt sein, was dieStaatsverwaltung und ihre Fehler oder Mißbrauche der Beamten betrifft, dennhier kann nichts ersprieslicher sein, als daß sich Niemand scheue die Wahrheit zu sa-gen und sie zu hören. 37.
Preßspäne, Preßpapicr, eine Gattung dünner, aber sehr harterund fester glänzender Papierblätter, zwischen welchen die leichten wollenen Zeuchtgepreßt werden, um ihnen einen schönen, in die Augen fallenden Glanz zu geben.Ihre Erfindung rührt von den Engländern her, welche lange Zeit ein Geheimnißdaraus gemacht und die Ausfuhr aufs strengste verboten haben. Dennoch hat mandurch den Schleichhandel diese Späne nach ganz Europa auszuführen gewußt;endlich hat der Papiermacher Kanter in Tratenau (bei Königsberg in Preußen) dasGeheimniß, solche Preßspäne zu verfertigen, entdeckt und eine Fabrik angelegt,welche dieselbe» fast in derselben Güie wie die englischen liefert. Die preußischenwerden aus reinem Hanf, die englischen aus verbrauchtem oder verwittertem Se-geltuche verfertigt.
Prestel (Johann Gottlieb), Maler, Zeichner und Kupferstecher, berühmtdurch s. Blätter in der sogen. Handzeichnungsmanicr, wurde 1739 zu Grüuebach»m Schwäbisch-Kemptischen geboren. Er lernte die Ansangsgründc s. Kunst bei 2Frescomalern in Tirol; hierauf ging er nach Venedig , wo er an Ios. Wagner undNogari wahre Freunde fand. Letzterer trug ihm sogar eine junge Verwandte an,die er zur Erbin bestimmt hatte. Aber der unruhige P. schlug sie aus, wodurcher Nogari so aufbrachte, daß ihn dieser aus dem Hause jagte. Auf Wagner'swohlgemeinten Räch eilre er nun nach Rom und hielt sich noch mehre Jahre inItalien auf. 1766 war er in Nürnberg , wo er sich verheirachete. Noch einigerZeit ging er in die Schweiz , wo er sich größtemheils bei Lavaker aufhielt und durchdessen Empfehlung viel mit Portrasimalen verdiente. Kenner beklagen, daß er s,Art zu malen, in der er am glücklichsten war, aus Unbeständigkeit des Charaktersverließ. Als er nach Nürnberg zurückkam, vertauschte er den Pinsel mit demGrabstichel. Seine eisten Versuche waren schlecht; er arbntttt darauf in Roihrl-