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Achter Band. O bis Q.
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Preußen, seit 1815

teten Immediatcommiffion, aus den einzelnen Provinzen Deputirte nach Berlin 1822, um sie über die Wirksamkeit der vorhandenen ständischen Elemente zu befra-gen, woraufden 5. Juni 1823 die Provinzialstände 1) für die Mark Brandenburgund die Niederlausih, 2) für das Königr. Preußen, 8) für das Herzogth. Pommern u. das Fürstenth. Rügen, feit 1821 aber 1) für Schlesien , Matz u. die Obe, lausih,6) für das Herzogch. Sachsen, 6) für die RHAnprovinzen und Westfalen, und 1)für Posen berufen wurden. Diese 569 Provinzialstände bestehen aus 8b Fürsten u.Standesherren, 232 Ritterschaften, 180 Stadigemeinden und 122 Landgemein-den. — In Ansehung der Rechtspflege wurde 1819 für die Rheinprovinzen, wo dieEinführung des preuß. LondrechtS (s. d.) noch nicht stattgefunden hat ein Revi-sion?-und Eafsationshof errichtet. (S. Cassat i o negericbt und Oberlan-d esgerichte.) Die dringendste Angelegenheit war die Serge für die Volks- undStaaiswirthschaft. Eine Staatsschuld, die im I.1820 bei t k Mill.Thlrn. C ink.über 217 Mül. Thlr. betrug, mußte nach und nach getilgt, und der Credit hergestelltwerden. Die besten Mittel dazu waren die Öffentlichkeit und die rechtlichste Erfül-lung der Verbindlichkeiten gegen die Staatsgläubiger aller und neuer Zeit. In die-ser Absicht erklärte i ie Verordnung vom 17. Jan. 1820 die allgemeine verzinslicheStaatsschuld (180 Mill. Thlr., mit Einschluß der Staatsschuldscheine und der inEngland gemachten Anleihen) für geschloffen, sodaß kein neues Anlehen ohne Zuzie-hung der künftigen Reichsstände gemacht werden soll; auch ward dieselbe von derunverzinslichen und von den unter Staatsgewähr stehenden Provinzialschulden ab-gesondert. Der 1818 errichteteTilgungssondS betrug in demselben Jahr über drikt-halb Mill. Thlr. Nun kam auch ein geordnetes Budget (1821) zur öffentlichenKunde. Das Deficit ward theils durch Ersparnisse beim Milüairetat, theils durchDomainen, die der König großmüthig dem Staate überlassen hatte, gedeckt. Ins-besondere suchte die Regierung durch ein umfassendes Handels- und ein richtiges Ab-gabensystem seit 1820 (s. Classensteuer und Preußische Steuerverfas-sung) zugleich den Volks- und den Staatswohlstand zu erhöhen. Um daher deninnern Verkehr zu befreien, wurden seit 1816 die Binnenzölle aufgehoben, und dasZollgesetz vom 26. Mai 1818, welches alle 3 Jahre nach den gemachten Erfahrun-gen berichtigt wird, bestimmte denGrenzzoll und die Verbrauchssteuer von ausländ.Waaren, wodurch in Folge der strengen Zolllime an der Grenze ein etwas feindlichesVerhältnis zu den Nachbarstaaten entstehen wußte (vgl. Enclavensack e). Da-her schloffen Anhalt, Schwarzburg Sonderkhausen, 1828 Hessen-Darmstadt und1829 Sachsen-Koburg-Goiha (wegen des Amtes Dolkenrode) mit Preußen Ver-träge, nach welchen die vom preuß. Staate eingeschlossenen Mbieisth-ile derselbenin die preuß. Zolllinie aufgenommen wurden. Sodann erhielt die Hauptbank zuBerlin 1819 eine von der Verwaltung d.s SioakS unabhängige Stellung. Einneues Münzgesetz vom 30. Sept. 1825 war, sowie die schon 1816 gegebene neueMaß- und Gewichtsordnung, bei so vielfachen Provinzialverschiedercheitcn ein wah-res Bedürfniß zur Sicherstcllung des Verkehrs. Nicht minder wurde derselbe durchdie Anlegung neuer Straßen und die bessere Einrichtung des Poflw esens (s. d.)befördert. Hierbei kam der Gemcingeist einer aufgeklärten und thätigen Nation derRegierung ebenso willig entgegen, als diese jenen weise u. kräftig unterstützte. Diesbeweist u> A. die Einrichtung eines Seehandlungscomptoirs u. einer Seeassecuranz-compagnie in Stettin (1821 fg.), einer rheinisch-westind. Handelscompagnie zu El-berfeld (s. Seehandlun gsvereine), des berliner Vereins zur Beförderung desGewerbfleißes (1822), der westind. Gesellschaft in Schlesien (1825), der Dampf-schifffahrisgesellschaft auf dem Rhein (1825). — Die Hauptstütze des preußischenStaats, das Heer, wurde, sowol was die Organisation als was die Verpflegung u.die Bildung, insbesondere de« OfficierS , betrifft, immer zweckmäßiger verbessert.Die Landwehr erhielt 1820 eine reue Einrichtung, so auch die Gcudarmcrie. DasCvnversalions-Lencon. Bd. VIII. 53