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Achter Band. O bis Q.
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Preußische Steuerverfafsung

unter solchen Umständen entbehren. DieserStaat muß sogar Preußen fürchten, solange die durchBanoversDerbindung mit England nur noch mehr befestigte Freund-schaft beider Mächte fortdauert. Auch Preußens Besitzungen auf dem linken Rhein -ufer bindern es, je ternatürlicheDundesgenosseFrankreichszu werden;dagegenmußvielmehr Frankreich , wenn es Ostreichs Mach! beschränke» will, Preußens Freund-schaft suchen. Übe, Haupt darf inon aus PrenßensLage folgern, es werde künftig, imFall eines neuen Krieges. Hertzberg's Grundsatz zur Regelseiner Politik machen, daßdie größte und kühnste Rolle für Preußen zugleich die sicherste sei, weil es, als eineMacht voni zweiten Range, in Verbindung mit andern, ihm gänzlich vertrauendenkleinern Staaten, sich den ersten Mächten Europa ? gleichstellen, das Gleichgewichtsichern und alle große Wclthändel gewisse! maßen lenken kann; dagegen es, mit ei-ner Hauptmacht ausschließend eng verbunden, von dieser abhängig sein würde. —Wir empfehlen: Pölih's „Gesch. der preuß. Monarchie"(LpZ. 1818), dess.„Gesch.Preußens", in 4 Bdchn. (Dresden 1824); Voigt's „Gesch. Preußens bis zum Un-tergänge der Herrsch, des deutschen Ordens " (3. Bd. bis 1283, Königsb. 1827);E. Ehr. v.Leuisch, „Gesch. des preuß. Rftchs von dessen Entstehen bis auf die neuesteZeit" (Kerl. 1823, 3 Bde.); Lancizolle's „Gesch. der Bildung des preufi. Staats"(1. Bt., Berl. 1828); (Manso's) „Gesch. des preuß. Staat? von, Fried, zu Hu-bertsb. bis z. 2. paris . Abkunft" (3 Tb., Frkf. a. M. 1819); „Gesch. der preuß. Mon-archie unterFriedr. Wilb. lll. von 1494—1824"(Berl. 1825); Stein s „Handb.der Geographie u. Statistik des preuß. Staats" (Berl. 1819); Benzenberg, „ÜberPreußens Geldbausbalt u. neues Steuerlasten," (Lpz. 1829), und dens. Gegenst.(Berl. 1821); Fr. v. Räumer, „Über die preuß. Städteordnung" (Lpz. 1828);damit vgl. Perschke's „Kritik rc." (Lechz. 1829); P. F. Skuhr, „Gesch. despreufi. Heeres"; Alex. Müller, „Preuße» u. Baiern im Eoncordate mit Rom ic."(Neust. a. d. 0.1824); „Üb. d. Entwich, d. product. u. commerciellen Verhältnissedes preuß. Staates (Berl. 1828); Ferber'ö „Beitr. z. Kennt», des gewerbl. u.commerciellen Zustandes der preuß. Monarchie". Aus annl. Quellen (Berl. 1829);v. Kamph „Annalen der preuß. innern Staatsverwalt. seit 1814 —1828"; Ge-neralcharte des preuß. Staats, in 24 Sect. (Halle 1819) und Engelhardt's Gene-ralcharte vom preuß. Staate -c. (2Bl„ Berlin 1829). K.

PreußischeSteuerverfassung. Seit den Unfällen des 1.1806konnte nur die größte Sparsamkeit und die außerordentliche Bereitwilligkeit der Bür-ger den Staaishausbalt herstellen. Die Regierung kam dieser Bereitwilligkeit da-durch enigegen, daß sie von 1808 das Grundeigemhum von einer Menge Beschrän-kungen befreite, welche bis dahin die freie Erwerbung und Nertheilung desselben ge,hindert hatten, daß sie alle Erbunterthänigkeit aufhob und überhaupt das Verkehr,so viel damals möglich war, zu erleichtern suchte. Für die außerordentl. Lasten desStaats schrieb das Edict vom 11. März 1810, aufAntrag der Stände in der Kur-mark, die Einkommensteuer aus. Nach demKriege 1818 fg.mußten von dem jährt,Staatsbedarf, welcher (9. Juni 1821) SO Mill. Thlr. betrug, zur Verzinsung undallmäligen Tilgung der Staatsschulden jährlich über 10 Mill. bestimmt werden.Die große Ungleichheit der Sl uerve, fassung in den verschiedenen Provinzen machtelängst eine Vereinfachung derselben wünschenswerkd; den Grund dazu legte dasEdict vom 27. L)ct. 1810. Für die Bedürfnisse des Staats wurde der größte Theilder Krondomainen bestimmt, nachdem schon 1809, am 6. Nov., das königl. Hausden Verkauf derselben zum Besten des Landes durch ein, mit Zuziehung der Ständevollzogenes, Familienstatut genehmigt hatte. Demselben Zwecke wurden auch dieGüter der geistl. Stiftungen, deren allgemeine Aufhebung ein Edict vom 30. Oct.1810 aussprach (nach AbzugDessen, was zu einer reichlichen Dotirung der kirchlichenAnstalten erfodert wurde), bestimmt. Neben der alte» Grundsteuer, deren Berich-tigung durch ein neues Kataster versprochen wurde, und welcher auch alle bisher freie