Band 
Achter Band. O bis Q.
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847
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Prevesa 84?

Ctnr. Weisen 16 (Ar., vom Ctnr. Roggen 1 (Ar.; die Schlachtsteuer vom Ctnr.Fleisch 1 Thlr. Die inländ. Weinsteucr ist durch das Gesetz vom 26. Aug. 1820neu eingerichtet und in den bessern Sorten etwas erhöht worden. (Im Budgetfür 1821 war das Ganze der ConsiimtionSsteuern, ohne die an 3 Mill. Thlr. betra-gende Stempelsteuer, zu 15,286.060 Thlr. angegeben. V. Die Gewerkt steuerwüd Hit 1820 entrichtet vom Hantel (und Krämerei), der Gastwirthschaft, demVerfertigen von Waaren auf den Kauf. dem Betriob von Handwerken mit mehrals einem Gehülfe», dem Betrieb von Muhlenwerken, der Frachtschifffahrt, demGewerbe der Lohnfuhrleute und Pferdeve, lecher. Alles Andre ist frei. Die Sätzesind der Natur der Sache nach sehr verschieden, und die Bestimmung der indivi-duellen O.uoten beruht auf einer gesellschaftlichen Selbstiapaiion. Der Gesammt-ertrag war für 1821 zu 1,600.000 Thlr., für 1829 fg. zu 1.536.000 Thlr. an-geschlagen. Die Stempelabgabe ist durch das Gesetz vom 7. März 1822veremfacht worden. Bei wenig Gegenständen variirt der Betrag des Stempelsnach dem Werthe der Gegenstände. Der gewöhnOchste Saß ist für Ausfertigun-gen össentl. Behörde» j Thlr. oder 15 Sgr., bei Urkunden, wodurch gewisse Ver-hältnisse em für allemal regulirt werden (z.B.Eheverträgen, Erbtheilungen),2Thlr.Am köchsten ist der Erbschafisstempel, von welchem zwar die erbenden ehelichenKniker, Ascendei.ren u. A. aanzfrei sind, w lcher aber bei entfernlernVe, wandtennach Verschiedenheit der Fälle von 1 bis auf 8 vom 100 steigt. In Processenw-rk.n die Stempel erst bei der Beendigung berechnet und eingezogen, und bei denErkenuln'ssen findet auch ein nach dem Gegenstände sich richtender Stempel statt1ns zu 1000 Thlr. von 1 Proc., von da bis 20,600 Thlr. ; und weiter ^ Proc.In den fernern Instanzen wird nur Z des ersten Stempels genommen. DieStem-pelabgabe hat dabei- eine verschietene Natur, mdcm sie theils auf den Handlungendes bürgerlichen Verkehrs ruht, theils in den Wuittungsstempeln Besoldungssteuerist, im Proceßstempel mit unter d-e Kategorie der GerichlSgebühren fällt, in demEibschaftssiempel aber eine doch nur einmal entrichtete Vermögenssteuer ist. Wennman alle Abgabe» zusammennimmt, so kommen aus jeden Kopf etwa 41 Thlr. S.(des Oberpräsidenten der Prov. Sachsen , H. v. Klewitz) ,.Allgem.Steuerverfassungder preuß. Monarchie u. besondere Grundsteuerverfaff. m der preuß. Prov. Sach-sen" (Magdeburg 1808).

Prevesa , eine von Griechen bewohnte, ehemals stark befestigte Hafen- undHantclsst. in Albanien, ,n der Sratthaltei sch. Rumeli, ist dem Pascha von Ianina unterworfen. Da sie auf e. Halbinsel im südl. Epirus , am Eingang in den ambra-csschen Meerbusen (Arta ), dem Vorgebirge Aciium auf der I>ortgrenze von Akarna-nien gegenüber, und nördlich von der ionischen Insel Sania-Maura liegt, so istPrevesa nebst Aria der Schlüssel von EpiruS und der Wafsenplatz, von wo aus dieTürken in Akarnaiiien einfallen, um gegen Livadien und den Peloponnes voizudrin-gen. Arta und P. waren daher auch die Zielpunkt, des gricch. FeltzugsplaneS, solang, der innere Zwiespalt den edeln Maurokordatos (s. d.) nicht abhielt, on-griffsweise zu vei fahr,«.— Einst war P. der Punkt, wvOctavian 31 I. v. Chr.die Welchenschasl (bei Aciium) eroberte; seit 150 I. aber, unaufhörlich der Balldes Woffenglucks und der altemopäischen Conrentionspolitik, blieb es endlich dieBeute der Türken, wieParga (s. d.). So ei klärt Prevesa's Schicksal nicht bloßdieVerwil'erunz d.s DolkScharaktei s der Epiroien unter solchem Wechsel von Ver-rath und Druck, sondern auch tie Verzweiflung der Hellenen, welche hier im Ange-flehte von Santa Maura ihre Sklavenkeiien schütteln, und mit den freien Bewoh-nern jener Insel nichts theilen als d>n Jammer des Erdbebens, das am 19. Jan.1825 Llanta-Maura und P. mi> Süuit und Leichen bedeckt hat. — In demKriege von 1683 — Ü9, der zuerst die Türken, welche halb Ungarn besaßen und vorWien standen, gegen Europas Ostrand wieder zurückdrängte, eroberte ein tapferer