Band 
Achter Band. O bis Q.
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Protestantismus und Reformation (kath.)

seinen Theses des Papstes wesentliche Gewalt nicht an; er gestand sogar, daß dieAblaßprediger des Papstes Auftrag überschritten. (S. Thes. 69—14 u. 91.) In-dessen fehlte es auch nicht an äußerst beißenden Stellen g'gen den Papst. Im Gan-zen befaßten sich die Theses mit Sätzen, die noch nicht förmlich von der Kirche ent-schieden waren, und selbst Luther'? Hauptsatz, daß der Ablaß nur Erlaß der ehe-maligen kanonischen Strafen sei, ist durch das Concilium von Trient keineswegsbestimmt verworfen. (S. Ablaß.) Allmälig ging Luther weiter; er entferntesich während der H'tze des Streits immer mehr von dem herrschenden System; ersagte selbst: Wollend oder nichiwollend werde ich gezwungen, von Tage zu Tagegelehrter Zu werden, da so vi-le und so große Meister mit mir kämpfen". Manerkennt leicht, wie er entsteh zur gänzlichen Äbläugnung des päpstlichen Ansehensgekommen, da Die, so mit ihm stritten, sich immer daraus gegen ihn beriefen.Sein ihm eignes Srstcm von der Buße und Rechtfertigung, welche er allein durchden Glauben geschehen ließ, führte ihn noch weiter. Der erste Grundsatz seinesSystems war, daß die Christen selbst aus den heil. Schriften forschen müßten,ungeirrt durch Traditionen und Concilienschlüsse der von ihm als verderbt ver-schrieenen kath. Kirche, welches Alles er eitel Mcnschensatzungen nannte. Daß erdabei dennoch die 4 ersten Concilien annahm, wurde freilich ebenso wenig als In-konsequenz gerügt, als daß er nun auch Zugleich die Lehre feststellte, die er in derSchrift fand und die seine Anhänger nachbeteten. Lukher's Ansichten von der Recht-fertigung durch den Glauben ohne Werke waren ebenso Glaubenssatz als alle übrigeSätze der Luther'schen Lehre; so angeboren ist der menschl. Natur der Autoritäts-glaube, daß, sowie eine hohe Autorität fällt, gleich eine andre, wenngleich niedere,die Stelle der gefallenen einnimmt. — Neun Monate, seit Luther die Thesesangeschlagen hatte, schwieg Rom. Es hieß, daß Papst Leo X. die ganze Ge-schichte als eine Mönchozänkerei (inviclie srate.-wlie) ansehe; überhaupt mochteman in Rom aus dem barbarischen Norden keine gewaltige geistige Bewegung er-warten. Kaiser Marinnlian schrieb an den Papst: er habe vernommen, daßLuther in seinen Schriften sowohl als sonst Vieles vorgetragen habe, was ketzerischzu sein scheine, dieses sei ihm um so unangenehmer, je hartnäckiger Luther auf sei-nen Meinungen bestehe, und je mehre Anhänger er dem Gerüchte nach solle gefun-den haben , er ersuche den Papst also, sich seiner Gewalt zu bedienen und den un-nöthige» Untersuchungen und Zänkereien ein Ende zu machen. Es erfolgte hieraufLuihei's Ladung nach Rom , wo er sich innerhalb 60 Tagen stellen sollte. Unter-dessn wurde durch den Kurs. von Sachsen , Luther s Landesherrn, es eingeleitet,daß der in Augsburg anwesende päpstliche Legat zur Schlichtung dieser Sache inDeutschland beauftragt winde. Luther erschien unter fre'cm Geleite; der Cardinalverlangte Widerruf, Luther verlangte Überzeugung aus der Schrift, endlich hinter-ließ Luther d ni Cardinal einen schr.ftlchcn Aussatz, worin er erklärte, warum ernicht widerrufen könne; er gestand jedoch, daß er zu hitzig gewesen und von demPapste nicht mii gehöriger Eki furcht geredet habe; für das Künftige wolle er eSbessert«, auch von dem Ablasse schweigen, wenn seine Gegner Dasselbe beobachteten.Bald darauf, da der Cardinal richt antwortete, ging Luther von Augsburg hin-weg , mit Hinterlassung eines Entschuldigungsschreibens und einer Appellation vondeni übelun'errichteten an den besser zu unterrichtenden Papst, welche nach dama-liger Silke öffentlich zu Augsburg angeschlagen ward. Luther kehrte in einer Artvon Triumph nach Haute, und groß war die Freude seiner Anhänger, denn je un-gern-ssener früher die Gewalt eines püpstl. Legaten gewesen war, um so unerwarte-ter war es nun, daß ein Bettelmönch d-m Cardinal auf solche Weise Trotz geboten.Der Cardinal schrieb h eraufan den Kurfürsten Friedrich von Sachsen , er möchteLuther entweder nach Rom schicken oder doch aus seinen Landen schaffen, und we-gen eines Mönchleins (znoz«ter unu», liatciaulu,») seine und seiner Dorültern