33
hervorzuheben, welche wir als die maßgebenden und ent-scheidenden ansehen müssen.
V. Folgerungen.
Fassen wir das Bisherige noch einmal kurz zusammen,so ergeben sich uns folgende Sätze:
1) Eisenbahnen sind, wie im Allgemeinen, so auchfür die Schweiz im Besondern kein Nationalunglück,ebensowenig ein nothwendiges Uebel; — vielmehr findsie ein Mittel, und zwar eines der wirksamsten, um denstets wachsenden Bedürfnissen der Völker und Staatendurch eine gesteigerte Produktion entgegenzukommen, einMittel, um namentlich der Masse der Bevöl-kerung bedeutende Ersparnisse an Zeit, Arbeitskraftund Kapitalzinsen, so wie die Vortheile eines schnellen,wohlfeilen und regelmäßigen Verkehrs und eines bedeu-tend erweiterten Verkehrskreiscs zuzuwenden.
2) Nachdem die Schweiz dazu berufen ist, mit denErzeugnissen aller Länder zu rivalisiren, dieß aber aufdie Dauer nur dann kann, wenn ihr die gleichen Kon-kurrenzmittcl zu Gebot stehen, so wird für sie die Er-stellung von Eisenbahnen zur gebieterischen Nothwendig-keit, da die mit ihr wetteifernden Staaten im Besitz die-ses Verkehrsmittels sich befinden.
3) Auch mit Rücksicht auf die Beziehungen nachAußen, namentlich auf die Erhaltung und Vermehrungder internationalen Personen- und Waarcnbewcgung wirddie Ausführung von schweizerischen Eisenbahnen ge-fordert.
4) Die Schweiz darf sich um so eher zu dieser neuenSchöpfung entschließen, als die befürchteten Nachtheiledes Eisenbahnwesens, wie wir nachgewiesen, das Ge-
3