XI
Kenner sie ihrer Aufmerksamkeit werth halten, unddurch sorgfältige Prüfung, zur Berichtigung dieseswichtigen und verwickelten Punkts beitragen wollen.
Die Hauptumrisse desKonkursverfahrenssind nach der preussischen Gerichtsordnung an-gegeben. Insonderheit wünschte ich aber die Mei-nung von Geschäftsmännern zu erfahren, ob die.mir eigenthümliche, Klassifikation der Gläubiger,und die Bestimmung einer Quota für die der fünf-ten Klasse, erhebliche Unzuträglichkeiten haben sollte?Wäre dies nicht, so scheint mir der Nutzen diesesVorschlags einleuchtend zu seyn.
Das Ungewöhnliche in den Vorschriften wegenBehandlung derFamiliensachen, wird hoffent-lich niemand anstößig seyn. Es wäre aber dochmöglich, daß ich die Sache zu einseitig betrachtet,und die Gründe übersehen hätte, welche vielleicht,in andrer Rüksicht, einer genauern Erörterungdas Wort reden mögten.
Daß ich übrigens bei dieser Ausarbeitung dievorzüglichsten Schriften über den Prozeß, undalle, mir bekanntgewordene Prozeß- und Ge-richtsordnungen, zu Rathe gezogen, und,nach meinem beßten Ermessen, benuzt habe, ver-steht sich, ohne mein Erinnern- Bei einem Ge-genstand, wo so viel auf Erfahrung ankömmt,