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Entwurf einer allgemeinen bürgerlichen Prozess- und Gerichts-Ordnung / Christian Ulrich Detlev v. Eggers, der Rechte Doctor und Professor auf der Universität zu Kopenhagen
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die Landesverweisung verbinden mögte, als zugleichnüzlich für den Staat/ und für den Verbrecher selbst,wenn er sich etwa in einem andern Lande nochbessern sollte.

In Wiederholungen fürchte ich nicht verfallenzu seyn. Man ist ziemlich sicher, sie zu vermeiden,wenn man nach einem System arbeitet, und immerdie Verbindung des Ganzen vor Augen hat. Sollteindessen irgend ein solcher Fehler meiner Aufmerk-samkeit entgangen seyn, so darf ich um so mehr aufdie Nachsicht der Kunstlichter rechnen, je weiter ichvon der Anmaaßung entfernt bin, meinen Arbeiteneinen gewissen Grad der Vollkommenheit beizulegen.

Bei dem Vortrag habe ich vorzüglich Rüksichtauf Deutlichkeit und Bestimmtheit genommen.Allein ich bekenne, daß die Sprache im Ganzennoch bei weitem nicht so ist, wie ich sie wünschte,und sie vielleicht zn sehr sich dem Lehrvor-trage nähert. Dennoch wage ich es, nach diesemaufrichtigen Geftändniß, zu hoffen, daß mirdieser Mangel nicht zum Vorwurf gereichenwerde. Vielleicht hätte ich, bei der langen Ge-wöhnung an diese Art des Vortrags über solcheGegenstände, meine Gedanken in einer andern