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Entwurf einer allgemeinen bürgerlichen Prozess- und Gerichts-Ordnung / Christian Ulrich Detlev v. Eggers, der Rechte Doctor und Professor auf der Universität zu Kopenhagen
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eigenthümliche, ungemeinzwckmäßige, Vorschriftenenthält, habe ich mehrere entlehnt. Als Beispielnenne ich hier besonders: Die Lehre von der ge>richtlichen Pfändung, und dem Verfahren mitden abgenommenen Pfändern, oder, wie sie indem Gesez heißt, dem Gantprozeß, die ich inkeiner andern Gerichtsordnung so gut bestimmtfand.

Auf die etwa verwandten Lehren der bÜrger-lichen Gesezgebung habe ich mich natürlicherWeise nicht einlassen können. Nur beiläufig habeich einige dahin gehörige Vorschläge eingeschaltet,wo sie mir mit meinem Gegenstand unzertrennlichverwandt schienen; als die Strafen eines muthwil-ligen oder fahrläßigen Banquerontiers, und dieAhndung einer fortdauernden Mishandlnng einesEhegatten. Bei andern Strafen, welche in derProzeßordnung genannt werden müssen, sezte ich,wie billig, im Allgemeinen eine weise, und unsernSitten angemessene, Kriminal-Gesezgebung voraus-Dahin gehören die Bestrafung eines Diebes, desöffentlichen Betrugs, und der öffentlichen Verfäl-schung. Dürfte ich aber Hiebei noch einen Wunschaussern, so wäre es der, daß man mit der Ahndung-er beiden lezten Verbrechen, welche gewöhnlich inlangwierigem Gefängniß zu bestehen pflegt, zugleich