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Entwurf einer allgemeinen bürgerlichen Prozess- und Gerichts-Ordnung / Christian Ulrich Detlev v. Eggers, der Rechte Doctor und Professor auf der Universität zu Kopenhagen
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daß dich, so du bundbrüchig würdest, des Gefezes uner-,bittliche Strafe trift, und die Verachtung deiner Mitbür-ger. Die beiden -Männer richten ihn auf, und umarmenihn, zum Zeichen des Zutrauens der Gemeine.

, §. 6 ,

»c? Rüb. Der Richter soll sich ganz der Führung feines Amts

semei,,.^' widmen. Er soll nicht allein die bestirnten Gerichtssizungenordentlich abwarten, sondern auch ausserdem an allen Wo-chentagen, so fern nicht das Gesez selbst eine Ausnahmemacht, bereit und willig seyn, zu thun, was seines Amtsist. Die vor ihm verhandelte Sache mus er auf das sorg-fältigste, nach allen Umständen und Rüksichten, prüfen,damit er von dem Fakts hinlängliche Kenntnis erhalte;bleibt ihm etwas dunkel oder zweifelhaft, so ist er verpflich-tet, nähere Aufklärung darüber nachzusuchen, wenn gleichdie Partheicn und deren Anwälde solches in ihren Vortra-gen ausser Acht gelassen hätten. Nach völliger Wissenschaftvom Fakts, soll er seine Entscheidung auf die ausdrüklicheVorschrift des Gefezes bauen; wo ihn diese verlaßt, aufdie Analogie des Gefezes, und, wenn auch die zweifelhaftist, auf die allgemeinen Gruudsäze von dem Wohl der bür-gerlichen Gesellschaft, nach seinem besten Ermessen. In allenFällen, wo er sich nicht vollkommen bewußt ist, daß seineUeberzeugung durch keine Nebenrüksicht irgend einer Artgelenkt werde , soll er sich der Untersuchung und Entschei-dung der Sache von selbst enthalten, und sie, weni erUnterrichter ist, an den Oberrichter verweisen, damit diesereinen andern Richter seze. Würde er solches verabsäumen,und von einer Parthei nachher irgend ein in dem Gesez. an-gegebener Grund des Verdachts gegen ihn angeführt, under überwiesen, daß er davon zu der Zeit Wissenschaftgehabt, als er die Klage annahm, so ist er seinesAmts verlustig , und ersezt den Partheien alle verursacht:Kosten.