53 —
Vierter Abschnitt.
Allgemeine Grundsätze. Eintheilung derRegeln für deren Herstellung.
§- 1 -
Grubenmauerung.
Arten derselben.
Wie ' ich schon im ersten Abschnitte gesagt habe, ist der Zweck der Grubenmau-erung , gleich dem der Zimmerung: die Unterstützung einzelner Punkte oder'ganzerRäume und Grubenbaue, und Sicherung derselben gegen einen Druck, welcher vonoben oder von den Seiten wirkt, so wie Befestigung einer theilweis unhaltbaren Sohle.
Zu Erreichung dieses Zweckes ist die Grubenmauerung auf mehrfache Weisewirksam.
1) Durch die absolute Festigkeit ihrer Masse und der dieselbe herstellenden Mate-rialien ;
2) Durch das blofse Gewicht ihrer Masse;
3) Durch die Gestalt ihrer einzelnen Theile;
4) Durch den Verband dieser einzelnen Theile.’
Bey den verschiednen Mauerungsarten werde ich darauf aufmerksam machen, wel-che jener Eigenschaften bey jeder derselben vornehmlich in Anspruch genommen wird.
§• 2 .
Die Grubenmauerung ist ferner, nach der Zeit ihrer Herstellung, unter zwey Clas-sen zu bringen, in solche: ,
1) welche in bereits hergestellte freye Räume eingebaut wird, und m solche
2) welche mit der Herstellung der unterirdischen Räume fort, ja derselben sogartheilweis vorausgeht.
Erstere ist die allgemeiner angewendete, letztere kommt nur in schwimmendemGebirge vor.
§. 3.
Ihrer Construction und äufseren Gestalt nach, läfst sich endlich die Grubenmau-erung noch, wie jede andere, ebenfalls unter zwey Hauptabtheilungen bringen:
1) Scheibenmauer,
2) Gewölbmauer.
§• 4.
Unter Scheiben in au er versteht man im Allgemeinen, zuvörderst eine aus söhli-gen, oder überhaupt der Grundfläche, auf welcher sie aufgeführt sind, parallelen Stein-lagen bestehende Mauer.
Unter Gewölbmauer versteht man eine, aus lauter keilförmig gearbeiteten, undnach einer, aus einem einzigen, oder aus mehreren Bogenstücken bestehenden regel-mäfsigen krummen Linie, aufgeführte Mauer.
Von der Scheibenmauerung.
§• 5.
Die Scheibenmauerung zerfällt, dem äufseren Änsehn nach, in zwey Unterabthei-lungen :
1) in geradstirnige. Taf. I. Fig. 1. A. B.
2) in krummstirnige. Taf. I. Fig. 2. A. B.
Fig. 3. A. B. C.
§• 6 .
Die geradstirnige ist diejenige, deren vordere Seite, die Stirn, in einer einzi-gen lothrecht, oder gegen den Horizont geneigt stehenden Ebne liegt.
Die krummstirnige hingegen ist diejenige, auf welche die in §. 4 gegebne De-finition von Scheibenmauer nicht durchaus pafst, nehmlich: deren vordere Seite in ei-nei "’ gewöhnlich nur nach einzigen krummen Linie gebildeten Fläche liegt.
^[ ese letztere bildet daher eigentlich den Uebergang aus der Scheibenmauer in dieGewölbmauer, da sie, ihrer Construction nach, zu ersterer, dem äufseren Ansehn undzum Iheil der Art ihres Zweckes zufolge, zu der letzteren gehört.