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Der Zweck der Grabenmauening ist: Sickerung der bey dem Grubenbetriebe aus-gehauenen unterirdischen Räume, welche man offen zu erhalten beabsichtigt.
Wenn in der bürgerlichen, wie in jeder anderen Art der Baukunst, welche sichnur mit Ausführungen über Tage beschäftigt, die Sicherung schon bestehender odererst noch herzustellender Räume, stets nur einen gewissen, oft sogar nur sehr geringenTheil der bey dergleichen Ausführungen zu nehmenden Rücksichten ausmacht, und da-bey ein Zweck ist, dessen Erreichung meist ohne grofse Mühe möglich wird: so istdiefs ein ganz anderer Fall bey der Grubenmauerung.
Während bey ersterenAnlagen der Druck, welchem man zu begegnen beabsichtigt,mit Genauigkeit bestimmt werden kann, indem sehr häufig die Last erst nach derStärke der entgegengesetzten Unterstützung eingerichtet und später nicht leicht bedeu-tend verändert wird; während man, seltene Fälle ausgenommen, für diese Unterstützungmeist einen festen Grund findet oder denselben vorrichten kann: so läfst sich dagegenbey der Grubenmauerung der Druck nie mit Genauigkeit, sehr oft nicht einmal mitWahrscheinlichkeit bestimmen, Avelchem man entgegenzuarbeiten hat; er läfst sich diefsum so weniger, da er von der Zeit an, avo er aufgefangen Avorden ist, selten gleichbleibt, sondern oft bis zum Ungeheuren Avächst. Sehr oft ist iiberdem sogar die Haupt-richtung dieses Druckes unbekannt, und es wird somit unmöglich, in dieser auch denzAveclcmäfsigsten Widerstand entgegenzusetzen.
Die Erreichung jenes ZAveckes Avird endlich um so scliAvieriger, Avenn man, Aviediefs häufig der Fall ist, die Sicherheit des Grundes nicht einmal genau kennt, nochkennen lernen kann, auf Avelchem man eine Unterstützung ruhen zu lassen beabsichtigt;da auch dessen Festigkeit sich oft mit der Zeit ändert, sich oft nach Jahren erst einBoden wankend zeigt, Avelcher bey der ersten Anlage unerschütterlich schien; da end-lich, beim Eintreten eines solchen Falles, die nachtheiligen Folgen weit umfassender,die Mittel ihnen vorzubeugen oder, haben sie sich einmal eingestellt, ihnen abzuhel-fen, Aveit schAvieriger, oft wohl gar nicht aufzufinden sind, als diefs bey der übrigenBaukunst je der Fall seyn kann.
Wenn, nach dem Allen, bey Anlagen über Tage ein den bekannten Druck nur umetAA'as übersteigender Widerstand völlige Sicherheit zu geAvähren pflegt, so ist dagegenbey der Grubenmauerung oft eine, die anscheinende Gröfse der Last mehr als zehnfachübersteigende Stärke der Unterstützung, später kaum hinreichend erstere zu tragen.
Diefs ist, im Allgemeinen, der Gesichtspunkt, von Avelchem aus die Grubenmaue-rung und ihre Wichtigkeit für einen gröl'seren, ausgebreiteteren Bergbau zu beurthei-len seyn dürfte.
Die Einführung der Grubenmanerung beytn Sächsischen Bergbaue ist noch nicht alt.In Freiberg ist dieselbe, zufolge der vorhandnen Nachrichten*) im Jahre 1591 durcheinen Landesherrlichen Befehl eingeführt Avorden; zu Schneeberg hat man sie jedochschon seit 1563 angewendet**). Aiel weiter hinaus möchte sich Avobl deren Einführungin Sachsen nicht annehmen lassen.
*) Bergm. Journal G. Jalirg. 1. Band p. 289 etc.
) Melzer’s Schneebergische Stadt- und Berg• Chronik vom Jahre 1710. p. 1277. „In diesem, (1563)wie auch vorhergehendem und nachfolgendem Jahre, ist der Fürsten - Stölln ziemlicherniafsen gewölbtworden.“
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