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[Grundw.] (1831)
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tcls, Kalkes und Sandes in Schneeberg steht im umgekehrten cubischen Verhältnisseder Steingröfsen, u. s. w.

24) Wenn das Verhältnis der Gangmächtigkeiten mb No. 8. angenommen wird,und es verhalten sich die Sehnen AB, CD und E F gegen einander, wie 2:3:4,so ist leicht einzusehen, dafs unter übrigens gleichen Umständen zu einem LachterFörstengewölbe, in Annaberg, Schneeberg und Freyberg, verhältnifsmäfsig

a) so viel Mauerungs-Materialien gehören, als die Werthe 2 y~ 2, 3^3 4)^4d. i. 2,82S2, 5,204S und 8,0 angeben, ingleichen

b) die Zuförderungskosten in denselben Verhältnissen anwachsen, und

c) das Widerlagerhauen und andere damit zusammenhängende Kosten der Ordnungnach in dem Verhältnisse der Zahlen Y~ 2 : Y~ 3 und Y~ 4 d. i. = 1,4141 : 1,73493und 2,0 statt finden.

25) Läfst man das Verhältnifs der übersetzenden Trümmer u. s. w. gelten, wel-ches in No. 8. zwischen Annaberg, Freyberg und Schneeberg angegeben wurde, so-folgt: dafs in gleichen Stollnlängen Schneeberg fünf Seitenellipsen einmauern mufs,wenn deren Freyberg nur drey und Annaberg nur eine braucht.

Aus den bisher aufgestellten Verhältnissen ergiebt sich, dafs im Allgemeinen daslaufende Lächter ausgemauerter Stollnlänge zu Schneeberg je und immer theurer kom-men wird und mufs, als in anderen Bergamtsrevieren, wo die örtlichen Umstände derMauerung günstiger sind. Auch wird bey gleichen Stollnlängen in Schneeberg verhält-nifsmäfsig mehr in Mauerung oder Zimmerung erhalten werden müssen als anderwärts,wo ein stehbares Gestein die Grubenausbaukosten nicht so ansehlich erhöht.

So weit der Auszug aus dem genannten Gutachten, aus welchem am anschaulich-sten heivorgegangen scyn wird, welche mannigfache Verhältnisse bey Mauerungsplänenfür ganze Reviere, als Einflufs habend, zuberücksichtigen sind, und wie deren Ver-gleichung mit denen in anderen zu behandeln sey.

Siebenter Abschnitt.

Bey der Grubenmauerung beschäftigtes Personal und angewendetes Gexäh.

§ 1 .

Die Gruhenmauerung wird beym Sächsischen Bergbaue durch besondere Bergmau-rer unter der Aufsicht von Mauersteigern ausgeführt. *)

§. 2 .

Die Bergmaurer sind, besonders in Freyberger Revier, auf bestimmte Gruben ver-theilt, wo sie die Mauerungsarbeiten ausführen, und von wo sie, im Falle des Bedürf-nisses, auf andere Gruben verschickt werden.

§ 3.

Die Zuförderung der Materialien während des Baues geschieht durch das Förder-volk der Grube und besonders zugetheilte Handlanger.

Die Bogenstege, Schablonen und Lehrbögen werden von den Zimmerlingen gefer-tigt. Die Angabe der letzteren war ehemals, in Freyberger Revier, das Geschäft desKunstmeisters, in den Obergebirgischen Revieren, wie zum Theil noch jetzt, eines be-sonders damit beauftragten Geschwornen; jetzt haben sich die Werkmeister, Ober-jaauch die Mauer-Steiger darauf eingerichtet, so dafs sie dieselben in den gewöhnlichenvorkommenden Fällen selbst angeben können; für aufsergewöhnliche, wichtige Fälleaber, g e ht die Bestimmung noch jetzt von dem Maschinendirector, oder resp. jenenGeschwornen, aus.

Dasselbe ist mit dem den Mauerungsanlagen vorausgehenden Ablehren und dem Auf-

*) In Schneeberger Ke vier hatte man ehemals, noch gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts, auchOber - Mauersteiger.