Von der Streckenmauerung.
. §• 5 .
Die Streckenmauerung im Allgemeinen ist wieder abzutheilen:
1) in Mauerung auf saigern,
2) in solche auf flachen Strecken.
Unter saigern Strecken sind diejenigen zu verstehen, welche auf saiger fallendenGängen, unter flachen diejenigen, welche auf flach fallenden Gängen getrieben sind;indem es natürlich keinesweges dasselbe ist, ob ein Gang an sich saiger fällt, unddaher auch die Strecke dieses Fallen hat, oder ob eine Strecke auf einem flachfallen-den Gange ganz aufgerichtet, Wie auf einem wahren saigern, getrieben ist, obgleichdieses letztere nur selten Vorkommen wird.
§• 6 .
Hierbey kann ich nicht umhin zu erwähnen, dafs das, was von auf saigern undflachen Gängen getriebnen Strecken zu sagen seyn wird, gröfstentheils auch, ersteresfür Strecken, welche auf ganz saigeren oder ganz söhligen, letzteres für solche, welche aufflachfallenden Lagern getrieben sind, anwendbar ist.
. §. 7. ,
Auf saigern Strecken können folgende Fälle Vorkommen;
Es kann zu verwahren seyn:
1) Die Förste,. , . _ ^
2) Förste und Hangendes, oder Förste und Liegendes, da bey saigern Strecken Han-gendes und Liegendes eines für das andere gesetzt werden können.
3) Förste, Hangendes und Liegendes;
4) Förste, Hangendes, (Liegendes) und Sohle.
Ein fünfter denkbarer Fall, dafs Förste, Hangendes (oder Liegendes) und Sohlezu verwahren seyn sollten, wird nicht leicht, weder bey Strecken auf saigern, nochbey solchen auf flachfallenden Gängen, Vorkommen, da unter solchen Umständen auchder andere Stofs, Liegendes oder Hangendes keine Haltbarkeit besitzen wird.
§• «. '
Wie ich schon im vorigen Abschnitte gesagt habe, ist für alle Arten von Unter-stützung durch.Mauerung, die Scheibenmauer am behutsamsten und vorsichtigsten anzu-vvenden, da sie, als Unterstützungs- und Sicherungs-Mittel, nur einen sehr beschränktenNutzen gewähren kann. '
Fiir die bey weitem allgemeinste und vielseitigste Benutzung der Gewölbe und Bö-gen aber gilt, für Strecken- wie für Schacht-Mauerung, fast durchgängig als Haupt-regel : Die Sehne des Bogens der Richtung des Druckes reehtwinldich entgegen zusetzen; erfolgt daher
a) der Druck vertikal, so ist die Sehne horizontal zu legen,
b) ist der Druck flach, d. h. in einer gegen den Horizont geneigten Richtung, wir-kend , so legt man die Sehne ebenfalls flach und rechtwinklich gegen die Richtungs-linie des Druckes ;
c) wirkt endlich der Druck von der Seite, ganz horizontal, so giebt man der Sehne eine
vertikale Lage. <
Die schon in §. 32 des Abschnittes IV angedeuteten Fälle, unter welchen vondieser Regel äbzugehen ist, werde ich an den gehörigen Orten noch besonders be-zeichnen.
§- fl-ieh gehe nun zu der besonderen Betrachtung der bey saigern Strecken vorkommen-flen Fälle über. ^ ,
1) Wenn Hangendes und Liegendes wie auch die Sohle auf einer solchen Streckehaltbar sind, aber in der Förste ausgehauenes Feld ist, oder die Gangmasse selbst vielsenkrechten Druck ausiibt, so wird man ein Förstengewölbe mit söhliger Sehne zwi-schen Hangendem und Liegendem einzuspannen haben*
Lhemals wendete man hierzu ganze, d. h. nach, dem vollen Halbzirkel geschlagne,Tonnengewölbe an. Hatte daher die Strecke z. B. 2 Ellen Weite, so erhielt das Ge-wölbe 1 Elle Bogenhöhe. Taf. VIII. Fig. 51.