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[Grundw.] (1831)
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2) Ein Berg in ä u rer erhält Wochenlohn:

In Freybeig 1 Thlr. 3 Gr.; bey Arbeiten über Tage eben soviel, inufs jedoch dabeybis Nachmittags 2 Uhr stehen, incl. einer Ruhestunde.

In ►Schneeberg 1 Thlr. 3 Gr., dabey ist pro Schicht 7 Pf. Geleucht; bey Arbeitenüber Tage erhält er für die zwölfstiindige Schicht, von früh 6 Uhr bis Abends 6Uhr, incl. einer Ruhestunde, 8 Gr. bis 8 Gr. 6 Pf.

In Annaberg 1 Thlr. 2 Gr.; bey Arbeiten über Tage für die zwölfstiindige Schicht8 Gr.

In Marienberg 1 Thlr.; über Tage pro Schicht 6 bis 7 Gr.

In Johann - Georgenstadt 1 Thlr. 4 bis 6 Gr., incl. 4 bis 5 Gr. Geleucht; über Tage,bey verlängerten Schichten, eben soviel.

3) Ein Zimmerling erhält Wochenlohn:

In Freyberg 1 Thlr. 4 Gr.

In Schneeberg 1 Thlr. 3 Gr., incl. 5 Pf. Geleucht pro Schicht.

In Annaberg 1 Thlr. 2 Gr.

In Marienberg 1 Thlr. 2 Gr. 4 Gr.

In Johann-Georgenstadt 1 Thlr. 4 Gr. 6 Gr.

4) Ein Häuer erhält Wochenlohn:

In Freyberg 21 Gr. bis 1 Thlr. 3 Gr.

In Schneeberg 1 Thlr. 3 Gr.

In Annaberg 21 Gr. bis 1 Thlr.

In Marienberg 21 Gr. bis 1 Thlr.

In Johann - Georgenstadt 21 Gr. bis 1 Thlr. 3 Gr.

5) Ein Knecht erhält Wochenlohn:

In Freyberg 20 Gr.

In Schneeberg 1 Thlr.

In Annaberg 18 bis 21 Gr.

In Marienberg 20 Gr.

In Johann-Georgenstadt 19 bis 20 Gr.

6) Ein Handlanger über Tage erhält pro Schicht: zu 12 StundenIn Freyberg 5 bis 6 Gr.

In Schneeberg 5 7 Gr.

In Annaberg 6 Gr.

In Marienberg 5 6 Gr.

In Johann - Georgenstadt 5 6 Gr.

7) Ein Werkmeister erhält durchgängig für die lOstiindige Extra-Schicht 10 Gr.

§ 6 .

Im Allgemeinen wird bey der Sächsischen Grubenmauerung das Verhältnis derKosten bey der eigentlichen Mauerung zu denen der Vorbereitungsarbeiten = 3:5,wohl aber auch =: 5 : 12,9, der Aufwand an Arbeitslöhnen aber dem an Materialiengleich angenommen.

Wie ich schon erwähnt habe, bekommt ein Bergmaurer in Freyberg bey Arbei-ten über Tage eben soviel als in der Grube, mufs jedoch bis Nachmittags 2 Uhr ste-hen, incl. einer Ruhestunde von 11 bis 12 Uhr. Arbeitet er bis Nachmittags 6 Uhr,so erhält er 2 Schichten bezahlt.

In der Grube stehen die Bergmäurer durchgängig zwölfstiindige oder 1J Schichten,bis Nachmittags 4 Uhr.

Als Handlanger gieht man den Maurern bey Arbeiten in und aufser der Grube womöglich Jungen von 16 bis 17 Gr. Wochenlohn zu; doch hängt diefs sehr von derSchwere der zu fördernden Massen, der Gröfse der Steine, der Weite des Förderwe-ges u. s. f. ab, so dafs oft auch Knechte von 20 Gr. Wochenlohn, und selbst unterdiesen noch die stärksten ausgewählt werden müssen. Erstere, die Jungen, stehen je-doch auch bey Arbeiten über Tage, ihres geringen Wochenlohnes halber, gewöhnlichnur bis 12 Uhr Mittags.

Die Zahl der Handlanger, welche in der Grube zu einer gewissen Anzahl Maurergegeben werden, richtet sich nach der Länge des Förderweges und der Schwere der