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Kirchenlieder
ni, eine Sammlung von Kirchengesetzm, die StephanBaluzius (Baluze, geb. zu Tülles rüzo, gest. zuParis 1718.) 1671 zu Paris am vollständigsten heraus-gegeben hat. — Von größer», Umfange und Wichtigkeitist die wahrscheinlicher Weise, im Jahre 1022 verfer-tigte Sammlung von Kirchcngesehen des WormsischrnBnrchards, (Uurosräl Worrnatienris) der 1024,oder 1025 als Bischof zu Worms starb. Sie ist inDeutschland von Barthold Questenburgh 1548 zuCöln in Fol. herausgegeben. — Dieser Burchard oderBurcard brachte auch das päbstliche Recht in gewisseLehrsätze, welche rsZrrlas Lurclmrllicae, von den Ita-lienern aber, nach ihrer Mundart Rrcmaröica genannt> wurden. Daher LrooaräicuM, eine allgemeine Nechtsre-gel. — v. Selch ow Gesch. d. in Teutsch!, gelt. Rechte,tz. 118.
Kirchenlieder; Kirchenm elodien. Pabst Grego-rius I. der Große, der von Zgo bis 604 den pabstli-chen Stuhl besaß, gab dem bisher unvollkommenen Kir-chengesange eine bessere Einrichtung, daher ihn auch ei-nige für den Erfinder der Eh oral musik halten. P>Witalinus brachte das Singen in der Kirche in nochbessere Ordnung, (s. Kirchenmusik.) — Unter den Deut-schen sollen die Franken zuerst den Gesang zum Lobe derGottheit in den Tempeln eingeführt haben. — InGallien suchte schon Pipin, (gest. 768.) die Einfüh-rung deS gregorianischen Gesanges zu befördern. — DieFing uralmusik, oder die Kunst mit 4 SrngstimmenDiscant, Alt, Tenor und Baß, zu componiren, erfandder Engländer Dun st an, (geb. um 924, gest. 988 )der im Jahre 960 Bischof von Eanterbury wurde- inseiner Jugend. — Das erste Buch über den Choralge-sang hat Hugo, ein Priester zu Reutlingen , ums