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Werken auf öffentlichen Plätzen, die andere mit der Ausführung derPrivatgebäude befaßt. Von öffentlichen Bauten aber gibt es einedreifache Verwendung, wovon die eine sich auf die Vertheidigung,die andere auf die Religion, die dritte auf den allgemeinen Nutzenbezieht. Bezüglich der Vertheidigung hat man die Grundsätze desMauer-, Thurm- und Thorbau's ausgedacht, um beständig die An-griffe der Feinde abzuwehren, bezüglich der Religion die Errichtungder Heiligthümer und Tempel der unsterblichen Götter, und was denallgemeinen Nutzen betrifft, die Anlage gemeinsamer Räume für denöffentlichen Gebrauch, wie die Häfen, Marktplätze, Säulenhallen,Bäder, Theater, Hallengänge und anderes, was in derselben Absichtaus öffentlichen Plätzen errichtet wird.
2. Diese Bauten müssen aber so ausgeführt werden, daß da-bei der Festigkeit, Zweckmäßigkeit und Schönheit Rechnung getragenwird. Auf Festigkeit wird man Rücksicht genommen haben, wenndie Unterbauten bis zu einer festen Grundschicht hinabgetrieben werden,und aus jeder Gattung von Baumaterial sorgfältige und von Hab-sucht freie Auswahl geschieht. Der Zweckmäßigkeit aber wird Rech-nung getragen sein: wenn die Anlage der Räume fehlerfrei und ohneHemmniß für den Gebrauch, und ihre Verwendung nach ihrer Artim Einzelnen der Himmelsgegend angepaßt und entsprechend ist. AufSchönheit aber wird Rücksicht genommen sein, wenn der Anblick desWerkes angemessen und gefällig ist und wenn die Maße der Gliederdie richtigen symmetrischen Verhältnisse haben.
Viertes Kapitel.
Wahl gesunder Plätze,
1. Was nun die Stadtmauern betrifft, so werden folgendeGrundsätze gelten ^). Zunächst handelt es sich um die Wahl einessehr gesunden Ortes. So aber wird er sein, wenn er hoch gelegen,weder dem Nebel, noch dem Reife ausgesetzt und weder den heißen,
*) Dabei ist im Auge zu behalten, daß im Alterthum die Herstellung deSMauerring« der Ansiedelung selbst voranzugehen pflegte.