rührt psLlccnet't/ vnd auffrecht erhalten tvsrden: Wormit dann 7>re»sierwehnter rarihearions-Jnsimmenttn i s. dürr-vnd twckner Buch»staben/ -welcher nit lautet Übrigens / sonder doch denen Herrlichkeitenallen ohne Schaden: doch auch nit Übrigens / vnd Übrigens nit doch
heißt: So dann selbiger alten Zeiten ccu rempomm cooevoram Redens»
vnd Schreibart!) n. 9. §.Item hätte ouchrc. §. Item ouch geben.§. Jrern dieselbe Lüth. §. Item wäre ouch rc. Abbt Ulrichs Landt-recht n. l). §. Es ist ouch fürohin beredt. . Der heutige 8r>ius , vndalle Spruch /vnd Vertrag/ Sigill / vnd Brieff ab ärmo 1475. 16.usg; acl 1674. dt.; s. vnd seither verbo , Lc re mit übereinstinien;
ktc aber die beständige obtervsnr bescheinen/das rorier guoricsLand-Eydt-vnd 40.9er Landtrecht mit denen Landtherrlichen juribus in concur 5 um ge-kommen/jene Visen allzeit weichen / vnd nachgehen müssen/auch Über- vndWider den Herrn nicht haben prüderen können. 8> Endtlichen mtsQo den von denen Undetthanen pr-er-xierenden fabulosen Landt-Eydt«vnd Landttechtmästigen ttsrum Rarischer Zeiten äemonürLkive meh-rers nichts contunäiert / zu Nichten / vnd zuschanden macht / als die von ih-nen selbst zu behueffslleZierende ihre cap.c-t-vnd 5unciLme»r!»l-Freyheits-Bricff cie^nm« 14)9. vnd 40. 14 . 9 . 14 . 10. krafft welcher sie annochvnsere eigne Lütt) guslikciert werden / vnd ihnen das Kennzeichen / vndBrandtmahl der Leibeigenschafft biß auffden heutigen Tag verbliben /
das ist: Ein rechter Houbval/ so es ein Mann ist. §. 7. jeder ge-ben solle/vnd daß ein jeweiliger Herr sie versitzen / vnd verkauftenmöge. § 17. So haben auch die von Raren erst damahlen von sun-deren Gnaden / vnd Liebe wegen von newen Dingen uff be-gnadet/gefreyet/ vnd begäbet / daß vnsere Liebe/ Getrcwe rc. Er-ben §. 2. vnd tekamentieren re. §. z. daß sie kein Gwandt-fahl rc §. 4. in Kauff - vnd Verkauften keinen dritten Pfening§. 7. mehr geben / Freymannen / vnd Weiden / §. Freyziehen.§. 7. deß verstorbnen Grasten Schulden nit bezahlen börsten §.l). vnd dergleichen rc. Umb welches alles die Toggenburger keine neweBegnadigungen vonnöthen gehabt hättm im Jahr 14^9. vnd ^440.Wann sie schon im Jahr 14; 6 . vermittelst damahlen geschwomm Landt-Eydts/ vnd Landtreckts/ oder im Jahr r; 99. vermittelst Grast Donar«vift Gnaden gehabt Hätten; Wie dann schließlichen 9."° auch in livepunüo nichts äecilivers ist/ als die dism Freyheits-Brieffen zu Volg V«I
Dr denen