Landts-Friderrs von ^-mo is;i. Toggenburg betreffend/ und sonstenbestens hiermit vorbehalten / und verwart haben wollen: In zuversichtli-cher Hoffnung Ihr Fürstl. Gnaden und das Land Toggenburg hieraufwohlmehrerrnelttv Herren I^eäiarorel, auffrichtige Wohltncinung undAbsehen erkennen / darzu sich unvcrweilt erklcihren / und die Hand gebenwer den/daß/wie es jhr eigcn-und deß gemeinen Vatterlandts Rübe-We-sen erheuschct/ also man das Merck in hier / oder an dem L)rth/Dder womarr es sonsien zum besten ßndet / allweg zu gäntzlicher Beruhigungdero Vollkommenheit ehcforderlichst vermittelst Göttlicher Gnaderr brin-gen möge/ worzu dieselbe auch nit weniger hoffen / jhre Herren Mit - hie-öiarorcn, wie sie hierzu Frcund-Eydtgnölsisch ersucht werden/nach reifflü-,chcr Überlegung diser Wohlmeinung zu cooleren lind mit zusteurenDas Belieben tragen werden.
l it. L..
Antwort anden Kayferl. Herrn Pottschass-
terenäe 6LLo7.(en 1712.
gebührender Antwort deß undkr dem rH.ten nächst verfloßnenMonats )ulst von Ihr Lxcellenr deß Kayserl. H.r.'n ^mbsll'ii-goren an gesambte Lobl. Orth der E'-dcgnoßschaffc gesteltendie Hinlegung deß bekamen Toggcnburger Ge«^-^-^schäffts betreffend! / haben die Herren Ehrengerichte aller Ca-tholischen Otthen der Lobl. Eydtgnoßschafft wohlgedacht Ihr kxcellcn»dahin bescheiden wollen/ daß gleichwie sie ihrer Seiths biß dahin an nichtsermanglet/ was sie zur billich.und gerechter VermittltkNg dises Gesthafftsbeytragen sollen und können/ also sie nochinahlcn krach Außtvciiung degen/was Demselben allbereit im ferikdrigen Jahr behandiget worden/worauffman sich beziehet/ und ohnaußsätzlich dahin gcsinnet/ und gewollet verblei-ben/gestalten sie sich auch dern»ahlen erklährt/ di'ftm Toggenburger Ge-schafft ferneren Verschub gedeylich abzuhelffeik / und zu dem Ende diekieäirrion, gleichwie dieselbe vor dero Anfang stabil>ert/ niemand wasMemmen / noch zugeben / und die alWyige -uckoniische Brieff/ undSM m Kräfften zulassen / fortzuUcn.