Scichs an sich / und ihrem ohnverdroßncm Fleiß / nit ohne treffentlicheMühe/ und Unkosten / nichts haben erwindtn lassen / und deine nach diein dem Gutachten vernamsete zu zeitlicher Hinlegung erkießte Ehren.Mit«tel nichts gercchters / und zulänglichers / zu billichmässiger Beruhigung-haben finden kennen/als was Beylag ausweiset/ und enthaltet: Ssdieselbe Jhro Lxcellsnr zu selbst eignen/ als bevorab Jhro Kayscrlichen- Majestät allergnädigsten Handen / und Nachricht hiermit haben nebskdeme ohnverhalten wollen / daß wann wider besser Verhoffen diser so ge-rechte und gütliche Vorschlag auß Mangel deß ein - oder anderen Theilszur Beruhigung sein LüsQ nit erreichte/dieselbe dem hierinfahls im-re6iev-ren nit ermanglenden Theil überlassen müßten nach Außweisung bepli»genden Vorschlags / denen jenigen Mitten zu Auffrechthaltung seine»Rccht-und Gerechtigkeiten nachzudencken / und solche zuergremen/ welcheGerecht/ und dn Sachen inallweg angemessen. Immrttelö Ihrcellen- aller angencmmen Dienstgefälligkeiten versichermde.den 14-tcn 7.brii ^mio 1700.
EydtgnöUche Lansley der GraMafftBaden ünCrgow.
Ur. L
GutaZten der von Seithen Jhro HoZ-
Mrstl. Gnaden von St.Gallcnetticßten Her-
NN UeäiaLoren.
Lkichwie die Herren Ehrengescmdte Lobl. Orthen Lucern / Ury,undSolothurn vonSeithenJhroFstrstl.Gnaden zuSt. GallenI zu sittlicher Hinlegungder zwischen Jhro/ und dero UnderthaNe'im Toggenburg geschwebtcn langwirigenMißverständnuß frey-und willkürlich erkießte und erbettelte Ueüiarvrw auß beydseü
thigem
X