-evorab Eydtgnössschen Rechten/Pündten/ 'rttSaren- vnd Herkdnren mdie ruhwige Gewehr vnh Genuß vor allem In imegrum vmb so vilmehrohne anders/vnd weiters hergestelt werden solle / als übermahlen am Tag/daß dises Kalium , vnd Entsetzung widn' all-in llmjnc, vnd gleich zu An-fang deß Emils vorgeschlagncs / seithero bey jeden Anlässen widcrholteSRechlbottgtschehen/vnd nit weniger wider alle Eydkgnöffische darauffansie/ vnd Kapserliche an Zürich vnd Bern zu jhren Handm ergangne Mah-nungen je von einer zur anderen es allzeit mit einer beschwerlicheren newer-lichcn Eigenthätigkcit/ vnd Auffruhr in die andere von den Toggenburg«-rcn überbäufft worden / bistalles gesuncken : Darumben dann auch einFürstl. Gvttshauß St. Gallm hofft Kayserl. Majestät/vn^daS H. Reichso wohl als ein Lobl. Eydtgnoßschafft demselben die vnerhörte Unerträglich-reit nit auffzuburden suchen werden/ worzu dasselbe niemahlen wird einver-stehen können / namblich vor desselben rssiirurion in inreZrum,wi'e es zurZeit deß gegenwärtig-angehobnen Streits gewesen/sich einzulassen einen soLLlumnierend veralteten Stand mit seinen geschwornen/ vnd Erbgehuldig-ten Underthanen zu üisipurieren / der niemahlen gewesen / auch von jhnmselbst nit änderst/ als vor 250. Jahren gewesen zuseyn neüwerlich angege-ben/ vnd eMichtet wird. Allcrmassen nur pro intörmarione, vnd keineswegs den Krieg rechtens zubevestigen / oder lirern darüber zuconeettiere«mänigklich ab der Toggmburgeren 5 . v. Lugen femerweit leicht abnemeykan/ wie sie sich in Worten sechsten schlagen/ vnd Widerreden / vorgebende /kein Mensch habe mehr hoffen können vermittelst ordentlichen Rechtensseines Lebcns/Ehr/ vnd Güetter sicher zuseyn / da doch niemand besser / alsgesambter Eydtgnoßschafft/ bevorab beyden Lobl. Ständen Zürich vndBern bckant / daß eins Fürstl. Gottßhauses St. Gallen schon in das ?.keJahr beharrliches ruffen/vnd klagen nur im anmessen ordentlichen / vndzwahr vnpartheylichen Rechteres bestanden/ nach Außweisung desselbenalles/ was jedem von Rechtswegen gebühren mag/zukommen zulassen/ nitweniger zuzeigen/ daß denen Underthanen in nichte» ihre Freyheiten ge-schnxicht worden/vnd daß die dergleichen Exempel in Nichten mit Warheitwerden auffbringen körrnen.
Was sie aber mit Emewerung jhrer Nehmt - JnstttlMMtMdeß so genanten 4 o.ger Landtrechts vnd Landt'Eydts denm deßToggenburgs kunäLmentLl-VNd Haubt- Jnstmmmttn deß Rark-schenKauff» Kayserl. BeMtigungs'vnd Lehen-vnd Abbt Ul-richs Landtrechts Brieffen entgegen auffgeweckt zuhabm ersinnen wol-ten/ist nit M eine vnbegründte Einbildung/vnh newcö Mhrli/so jhnen zn
H - erschej-