träa/oder den agnoscierten Richter zuverwerffen nit bcfügt/so daß wir nichtnur gehvfft/sonder uns gesichett gehaltm/es werde nach der Arth /und Na-tur ver von denen ^obl. Eacholischen Orchen also verlangtenchnbedingt-ohnpartheylichm Xleckiation von dem Geschafftferner geredt / jeder Theil bey seinem rechten und authentischen Brieff-schafften gelassen/ ob/ worin / und wie denen zu wider einer gegen dem an-deren sich vergriffen / unversucht / und denen gemäß die Vorschlag zurMitlung von denen gesambten Herren l^eäiacoren außgesonnen/und wansie so befunden worden wären / daß keinem Theil nichts dardurch benom-men/noch' gegeben worden / denen Partheyen eröffnet/und also durchGottes Gnad diß Geschafft weiter/mid zu einem glücklichen End zubrin-gen getrachtet werden.
Es haben aber an statt dessen die Herren dleäi»torm von Zürich /und Bern nach angehörten allscithigen Briefflchafften in der Undersu-chung die Fürstl. St. Gallische authentische Haupt - Instrumenten /Spruch/und Vertrag gelten zulassen beständig abgeschlagen / zu jedemPuncten der Toggenburger Landt-Sydt/Larrdt Recht/oder Landts»Ariden/wie ehevor ihre Herren und Obcren/widemmb privarive herfur-gezogen/ daraufi alles bchaupten/selbigc cintzig in Kräfften wisscn/und dar-über andere authcntischeSigill/und Brieff/vil weniger deß bey Lobl. Eydt-gnoßschafft/undderoPundt hergebrachtes Abbt Ulrichs Landtttchtdeß Gottcharsscs St. Gallen Kauff - dessen Kayserl. Btstättig-vndLehcnbrlcff/andere Spruch/ und Verträg zusambt denen gemäß vonjeweltm hergebrachter Übung nicht zulassen : Hingegm solche nach derToggenburger Verlanam/und nit nach dem von dem ordentlichen Landt-Recht mWg-und erkieftnen Richtn' darüber gethanen authentischer Ver-mitlung/oder Entschimmg verstehen/ja solche authentisch gelten zulassen sichnit einlassen / weniger dem gemäß einiges ?roM, oder Vemmlung vor-nemmen/ sonder wohlermeltc Herren i^lsöiaroren von Zürich/Vem/Ba-sel alle sambtlich eine ncwe Regierungs - Formb vorschlagen wollen.
Wann nun darmit über alles das/ was wir so vilmahl eröffnet / undwiderholk/und Freptags den lSeprembris zu endtlich - und letstem erin-neret hatten/daß namblich man wider keines Theils Sigill/ und Bneffzukeinem Vorschlag Hand zubieten sich befugt besinde/die Herren ^leciiaro-ren von Zürich / und Bcm im Merck/ und mit der That selbst von jhrerHerren und Oberen vormahligen Bedingnussen der Toggenburger Landt-Eydt/Landt-Recht/und Landts-Friden wider derer authentisch emschiede-tem Verstand nüt Beyseithssetzung deß anderen Theils authentischen
Vrieff-