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Der Prozeß um des Esels Schatten.
Art in erster Instanz gebracht werden mußten, war ein Mann vonvielen guten Eigenschaften, ein ehrbarer, nüchterner, seinem Amtefleißig vorstehender Mann, der jedermann mit großer Geduld anhörte,den Leuten freundlichen Bescheid gab und in allgemeinem Rufe stand,daß er unbestechlich sei. Ueberdies war er ein guter Musikus, sammelteNaturalien, hatte einige Schauspiele gemacht, die nach Gewohnheitder Stadt sehr wohl gefallen hatten, und war beinahe gewiß, beimersten Erledigungsfalle Nomophylax (Gesetzeswächter) zu werden.
Bei allen diesen Verdiensten hatte der gute Philippides nureinen einzigen kleinen Fehler, und der war, daß, so oft zwei Parteienvor ihn kamen, ihm allemal derjenige Recht zu haben schien, der zuletztgesprochen hatte. Die Abderiten waren so dumm nicht, daß sie dasnicht gemerkt hätten; aber sie glaubten, einem Manne, der so vielegute Eigenschaften besitze, könne man ja wohl einen einzigen Fehler zugut halten. „Ja", sagten sie, „wenn Philippides diesen Fehler nichthätte, er wäre der beste Stadtrichter, den Abdera jemals gesehen hat."
Indessen hatte doch der Umstand, daß dem ehrlichen Manneimmer beide Parteien recht zu haben schienen, natürlicherweise diegute Folge, daß ihm nichts angelegener war, als die Händel, dievor ihn gebracht wurden, in Güte auszumachen; und so würde dieBlödigkeit des guten Philippides ein wahrer Segen für Abdera ge-wesen sein, wenn die Wachsamkeit der Sykophanten (böswillige An-kläger), denen mit seiner Friedfertigkeit übel gedient war, nicht Mittelgesunden hätte, ihre Wirkung fast in allen Fällen zu vereiteln.
Der Zahnarzt Struthion und der Eseltreiber Anthrax kamenalso wie brennend vor diesen würdigen Stadtrichter gelaufen undbrachten beide zugleich mit großem Geschrei ihre Klage vor. Er hörtesie mit seiner gewöhnlichen Langmut an, und da sie endlich fertig oderdes Schreiens müde waren, zuckte er die Achseln, und der Handelbeuchte ihm einer der verworrensten von allen, die ihm jemals vor-gekommen. „Wer von euch beiden ist denn eigentlich der Kläger?"fragte er. — „Ich klage gegen den Eselmann", antwortete Struthion,„daß er unsern Kontrakt gebrochen hat." — „Und ich", sagte dieser,„klage gegen den Zahnarzt, daß er sich unentgeltlich eine Sache an-gemaßt hat, die ich ihm nicht vermietet hatte." — „Da haben wirzwei Kläger," sagte der Stadtrichter, „und wo ist der Beklagte? Einwunderlicher Handel! Erzählt mir die Sache noch einmal mit allenUmständen — aber einer nach dem andern — denn es ist unmöglich,klug daraus zu werden, wenn beide zugleich schreien!"
„Hochgeachteter Herr Stadtrichter", sagte der Zahnarzt, „ichhabe ihm den Gebrauch des Esels für einen Tag abgemietet. Es istwahr, des Esels Schatten wurde dabei nicht erwähnt. Aber wer hat