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langsam geschehen. Unter Chlotar und Dagobert nahm sieihren Anfang.
Während der fränkischen Herrschaft hieß das Land, soweit die Alemannen angesessen waren, d. h. die Gegendzwischen dem Bodensee und dem Rheine bis zur Aar unddem Gotthard, Thurigau, und ward mit Schwaben ver-einiget. Die andere Gegend aber, wie Genf, WalliS , Nen-cnburg und was nun zu Bern , Solothurn, Fretburg undWaat gehört, so wie der Theil dcS Aargaus zwischen derAar, -er Limmat und der Rcuß bis an die Murg, wurdemit Savojen vereiniget und Klein-Burgund geheißen.Die ausgebreitete Gaugrafschaft Aargau enthielt mehrereHerrschaften: die Grafschaften Rohr, Lenzburg, Habsburg ,Baden , die Stiftslande deS BencdiktinerklofterS zu Lnzcrnund die der Stifter Bärmünster und Wert. Unter den Her-zogen von Zähringen ward ste zu Burgund gerechnet. Siezog steh aber nach und nach in die weit kleinere Landgraf-schaft Aargau zusammen; wie auch unter Burgund zuletztblos Klein-Burgund oder die Landstrecke von Thun bis Lan-genthal verstanden ward.
Die Franken betrachteten das eroberte Land und dessenEinwohner, die sie zu Leibeigenen machten, als ihr Eigen-thum; jedoch ließen sie den im Land gefundenen freien Grund-eigenthümern einen Theil ihres Vermögens gegen Entrich-tung eines jährlichen TributS. Sie selbst betrachteten sichals die Freien des Landes. Von dem eroberten Land nahmder Fürst einen guten Tbeil für sich; der Rest wurde theilsunter alle übrigen Freie vertheilt, theils aber als Gemein-gut »»vertheilt gelassen. Die Freien mußten für den ihnenzugetheilten Antheil des eroberten Landes sämmtliche Staatö-pflichten erfüllen, im Krieg sich beständig selbst erhalten undWaffen und Kriegsmaterialien ins Feld liefern. Dagegenwaren sie unumschränkte Herren über ihre Güter und ihreLeibeigenen, und auch einzig würdig, die Waffen zu tragen,welches als ein Zeichen der Freiheit galt. Dieses war dieälteste Kriegs, oder Dominial-Verfassung.
Die Fürsten hatten ihre Domaincn in Verwaltungskreiseabgetheilt, über welche Schultheiße oder Vögte gesetzt waren.