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Brasilien (Kaiserthum seit 1822)
gelegt, aber in Folge einer Revolution, die plötzlich eintrat, nicht angenommen, weiler der spanischen und portugiesischen Verfassung ähnlich war und die Regenkenge-walt zu sehr beschränkte. Es hatte sich nämlich seit dein Falle der Andrade dierepublikanische Partei erhoben, welche in ihren Journalen vorzüglich die in brasil.Diensten stehenden Portugiesen angriff und deren Ausschließung verlangte. ZweiOfsiciere mißhandelten deßwegen am 8. Nov. einen Apotheker zu Rio. Dieierwandte sich klagend an den Eongreß. Die beiden Exminister Andrade und ihrdritter Bruder, D. Antonio Carlos, ebenfalls Deputirter, verlangten, daß der Con-greß diese Sache in Untersuchung ziehen solle; Andre wollte» sie an die Tribunalegewiesen haben. Darüber entstand am 10. ein heftiger Tumult; das Volk nahmTheil; man foderte laut die Entlassung der Minister und die Forlschickung aller Por-tugiesen. Die Minister gaben ihre Entlassung, und der Kaiser versammelte die Trup.pen bei seinem Palaste Sän Ehristovao, 4 Stunden von der Stadt. Hierauf erklärtesich der Eongreß in Permanenz; am 12. Nov. machte ihm eine kais. Botschaft be-kannt, daß alle Offiziere sich durch 2 Journale für beleidigt hielte»; die 3Andradeseien die Herausgeber des einen und die Beschützer des andern, und man beschuldigesie allgemein, an der Spitze einer aufrührerischen Partei zu stehen. Der Ministerdes Innern erklärte zugleich, daß die Truppen die Entfernung der beiden Andrade ausder Versammlung verlangten. Unmittelbar darauf zogen die Truppen in die Sradt,umringten den Versammlungssaal, und ein Offizier überbrachte ein kais. Decret, dasdie Auflösung der Versammlung aussprach. Der Präsident nahm es zu Protokoll,erklärte die Sitzung für geschlossen, und dieDeputirten gingen>aus einander (12. Nov.1823). Allein beim Herausgehen und nachher wurden mehre verhaftet, darunter die3 Andrade. (Sie wurden in der Folge deportirt.) In einem Deerete von demselbenTage nannte der Kaiser die Versammlung meineidig, beschränkte jedoch ani folgen-den diesen Ausdruck auf die darin herrschende Faction der Andrade.
Auch in den Provinzen gab es unruhige Auftritte. In Pernambuco erregtedie gewaltsame Auflösung des EongresseS große Unzufriedenheit, und es war schwer,den Haß der Brasilier gegen die Portugiesen zu beschwichtigen. Endlich wardEnde Nov. 1823 eine zweite Nationalversammlung berufen, und der Kaiser ließeinen von seinem Staatsrathe verfertigten DerfassungSentwurf am 1I. Dec. 1823deni Eabildo (der Municipalität) der Hauptstadt vorlegen, der die >Ltimmen derBürger darüber schriftlich in Registern sammelte. Da alle diese Verfassung an-nahmen, wurde sie schon am 9. Jan. 1824 beschworen. Dasselbe geschah in denProvinzen; doch hatten hier viele Bürger gegen die Eonstitution gestimmt, u. A.der Präsident Man. de Tarvakho PaeS d'Audrade zu Pernambuco . Am 25. März1824 ward das Versassungsgesetz auch vom Kaiser und von der Kaiserin be-schworen. Dieses Verfassungsgesetz stimmte in den Grundlagen mit dem frühernEntwürfe übercin. Die 4 Staatsgewalten: die gesetzgebende, die vermittelnde, dievollziehende und die richterliche, werden von der Nation übertragen. Tue Regie-rung ist monarchisch, erblick, verfassungsmäßig und repräsentativ. Die Repräsen-tanten der brasilischen Nation sind der Kaiser und die Generalversammlung. Diesebesteht aus 2 Kammer»: die der Deputieren (durch 4jährige Mahl) und die dervom Kaiser aus den Wahllisten ausgewählten Senatoren, die lebenslänglich dieseWürde behalten. Jene hat die Initiative bei Auflagen, bei Recrutirungen undbei der Wahl einer neuen Dynastie. Die Sitzungen beider Kammern sind öffent-lich. Die absolute Stimmenmehrheit entscheidet. Der Senat erkennt über dieVergehen der Mitglieder der kais. Familie, der Minister, der Deputirten, derStaatü-räthe. Überhaupt haben die beiden Kammern große Rechte. Der Kaiser hat die voll-ziehende und die vermittelnde Gewalt; sein Veto ist aber nicht absolut. Einem vonzwei gesetzgebende» Versammlungen gleichmäßig gebilligten Entwürfe kann er, aufwiederholten Antrag, die Sanction nicht verweigern. Die Preßfrciheit besteht, doch